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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Anlagenbericht zum Leben in Nachbarschaft von Menschen mit und ohne Behinderung

Die Handlungsorientierte Sozialberichterstattung Niedersachsen (HSBN) stellt Akteurinnen und Akteuren der Armutsbekämpfung in Land, Kommunen und Verbänden empirisches Material für ihre Arbeit zur Verfügung. Der Schwerpunkt der jährlich aktualisierten Analyse liegt dabei auf der regionalen Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen.

Der ergänzende Anlagenbericht "Leben in Nachbarschaft von Menschen mit und ohne Behinderung" wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) erstellt, die auch im Lenkungsausschuss der HSBN vertreten ist.Er greift insbesondere die Themen des inklusiven Handelns, der Beteiligung von Betroffenen und die Fragen nach adäquaten Wohnformen von Menschen mit und ohne Behinderung auf.

Die Gesetzgebung, die inklusives Wohnen befördern soll, ist fortgeschritten. Seit 1994 heißt es im Grundgesetz (GG) "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Art.3 Satz 2 GG). Seit 2009 gilt außderdem in Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), die auf einem neuen Verständnis von Behinderung basiert. Behinderung ist demnach nicht nur eine individuelle Gesundheitsstörung, sondern auch eine Beeinträchtigung gleicher Teilhabe an Rechten und Ressourcen der Gesellschaft.

Das Leitbild der UN-BKR ist Inklusion. Demnach ist es die Aufgabe der Gesellschaft, ihre Strukturen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen. Die UN-Konvention verbindet somit das Recht auf gesellschaftliche Zugehörigkeit (Inklusion) mit dem Recht auf Selbstbestimmung. Zentral wird so auch die Beachtung des eigenen Willens der Betroffenen, auch im Hinblick auf selbstbestimmtes Wohnen. Der Anlagenbericht zur HSBN 2017 stellt die Bedingungen zur Realisierung inklusiven Wohnens vor und zeigt Praxisbeispiele.