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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Teilzeitarbeit

In Niedersachsen gingen am 30.06.2022 insgesamt rund 3,26 Millionen Menschen (hier und im Folgenden alle Daten nach Wohnort in Niedersachsen) einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (Deutschland: 34,17 Millionen). Gegenüber dem Vorjahresmonat wuchs die Zahl um rund 59.000 Beschäftigte auf einen neuen Höchststand. Gleichzeitig ging die Zahl der Kurzarbeitenden weiter zurück auf rund 22.600.

Frauen waren dabei unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit 46,0% (Vorjahr: 45,9%) weiterhin unterrepräsentiert (Bundesdurchschnitt: 46,5%). Regional fallen seit jeher insbesondere die industriell geprägten Standorte unter den Durchschnittswert, wie Salzgitter, Wolfsburg, Emden oder der Landkreis Gifhorn. Ebenso die Landkreise Emsland und Cloppenburg, in denen das Produzierende Gewerbe mit dem Wirtschaftszweig der Fleischverarbeitung eine große Rolle spielt. Die höchsten Frauenanteile zwischen 48,0% und 48,5% gab es in den Landkreisen Wittmund, der kreisfreien Stadt Oldenburg, in der Stadt Göttingen und in den Landkreisen Uelzen und Friesland.

In Teilzeit arbeiteten 30,5% aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Niedersachsen, womit der Anteil weiter anstieg (+0,5 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresmonat; Bundesdurchschnitt 30.6.2022: 29,8%). Teilzeitarbeit erleichtert zwar die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und insbesondere den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben nach einer Elternzeit. Die Tatsache, dass auch im Juni 2022 in Niedersachsen vier von fünf Teilzeiterwerbstätigen Frauen (80,0%; bundesweit: 77,8%) waren, zeigt aber, dass alte Rollenmuster noch wirksam sind. Darüber hinaus führt eine dauerhafte Teilzeitarbeit auch immer zu niedrigen Verdiensten und damit langfristig zu einem niedrigeren Rentenanspruch, was Armutsgefährdung manifestieren kann. In den Großstädten mit ihrem hohen Dienstleistungsanteil und größerem Verwaltungsapparat war der Frauenanteil unter den Teilzeitbeschäftigten am niedrigsten, machte jedoch wie in der Stadt Göttingen mindestens rund zwei Drittel aus. Am höchsten waren die Anteile in eher ländlichen Regionen mit einem hohen Gewicht produzierender Branchen. Zwar liegen in der Statistischen Region Weser-Ems sechs der zehn Landkreise und kreisfreien Städte mit den niedrigsten Frauenanteilen an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den höchsten Frauenanteilen bei der Teilzeit, allerdings gehen hier auch zumeist überdurchschnittlich viele Frauen (und Männer) einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach.
 
Für Niedersachsen insgesamt zeigt sich, dass der Trend zu mehr Beschäftigung unter den Frauen wie Männern gleichermaßen anhält: Die Beschäftigungsquote (15 Jahre bis zur Regelaltersgrenze) der Frauen stieg von 2017 bis 2022 (jeweils 30.6.) um 4,5 Prozentpunkte auf 58,1%, bei den Männern um 4,4 Prozentpunkte auf 66,4%. Die Beschäftigungsquote insgesamt lag am 30. Juni 2022 in Niedersachsen bei 62,3% (2017: 57,8%). Dabei handelte es sich um die jeweils höchsten gemessenen Werte.
 
Von den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen übte mehr als jede zweite (53,0%) eine Teilzeitbeschäftigung aus, bei den Männern war es nur etwa jeder neunte (11,3%). Bei beiden Geschlechtern stieg der Anteil 2022 im Vergleich zu 2017 an, bei den Frauen um 2,0 Prozentpunkte und bei den Männern um 1,7 Prozentpunkte.

Definition des Indikators: Der Indikator gibt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Geschlecht und Teilzeittätigkeit am Wohnort (Arbeitsort siehe Tabellen im Anhang) wieder. Die Beschäftigungsquote im Rahmen der Beschäftigungsstatistik der BA gibt den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 15 bis zur Regelaltersgrenze am Wohnort an der gleichaltrigen Bevölkerung an. Die Teilzeitquote ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen Beschäftigten der jeweiligen Personengruppe.

Methodische Hinweise: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Ar-beitsförderung sind oder für die Arbeitgeber hiernach Beitragsanteile entrichten. Nicht dazu zählen Menschen im Beamtenverhältnis, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende (Letztere bis 2011).
Als Teilzeitarbeit gilt eine Beschäftigung, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß nicht voll, aber regel-mäßig zu einem Teil der normalerweise üblichen beziehungsweise tariflich festgesetzten Arbeitszeit in Anspruch nimmt.

Weiterführende Informationen:  https://statistik.arbeitsagentur.de

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023