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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern

Insbesondere für Mütter ist es aufgrund von Problemen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in vielen Betrieben und aufgrund "klassischer" Rollenverteilungen zwischen Männern und Frauen in Bezug auf die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen schwerer, einer Erwerbsarbeit im gewünschten Umfang und qualifikationsadäquat nachgehen zu können.

In Niedersachsen lag die Erwerbstätigenquote der 775.000 Mütter mit Kindern unter 18 Jahren 2022 bei 75,0%. Realisiert erwerbstätig waren 68,9%, was 534.000 Frauen entsprach. Diese Mütter gingen also zum Zeitpunkt der Befragung tatsächlich einer Erwerbstätigkeit nach und hatten diese demnach nicht aufgrund eines familiären Vereinbarkeitsarrangements wie Mutterschutz oder Elternzeit unterbrochen. Der Anteil der Mütter, die aus diesen Gründen nicht gearbeitet haben, lag folglich bei 6,1% (Differenz aus dem Anteil der erwerbstätigen Mütter insgesamt und derjenigen, die aufgrund eines familiären Vereinbarkeitsarrangements nicht gearbeitet haben).

Dabei spielt die Anzahl der Kinder eine bedeutende Rolle, während die realisierte Erwerbstätigkeit bei Müttern mit einem Kind bei 73,1% und mit zwei Kindern 70,8% betrug, waren mit 50,5% nur noch die Hälfte der Mütter mit mindestens drei Kindern realisiert erwerbstätig.

Wenn Mütter erwerbstätig sind, arbeiten sie zumeist in Teilzeit, bei den im Jahr 2022 realisiert erwerbstätigen Müttern zu drei Vierteln (72,8%). Bei denjenigen mit einem Kind unter ihnen waren es rund zwei Drittel (67,0%), bei denen mit zwei Kindern 78,2% und bei denen mit drei und mehr Kindern etwa vier Fünftel (79,3%). Als Hauptgrund für die Teilzeittätigkeit nannten rund zwei Drittel (65,0%) der Frauen im Alter von 35 bis unter 45 Jahren die Betreuung von Kindern.

Im Vergleich zu den Müttern wiesen die Väter 2022 mit einer Erwerbstätigenquote von 92,6% weiterhin eine deutlich höhere Erwerbsbeteiligung auf. Die realisierte Erwerbstätigkeit lag mit 91,7% fast gleichauf. (Zur Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern im Familienkontext siehe Lehmann, Arne: Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern in Niedersachsen 2018, in: Statistische Monatshefte Niedersachsen (Landesamt für Statistik Niedersachsen) 6/2020, S. 256-267.) Selbst bei mindestens drei Kindern, wo bei Müttern ein deutlicher Rückgang der realisierten Erwerbstätigkeit zu beobachten ist, lag die Quote unter den Vätern mit 87,6% nur wenig vom Durchschnitt entfernt. Die Teilzeitquote betrug nur 6,9%, bei drei und mehr Kindern waren es 10,4%.

Definition des Indikators: Erwerbstätige sind Personen im Alter von 15 Jahren und mehr, die im Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde für Lohn oder sonstiges Entgelt irgendeiner auf Erwerb gerichtete Tätigkeit nachgehen, unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit und der Bedeutung dieser Tätigkeit für den Lebensunterhalt. Als Personen in realisierter Erwerbstätigkeit gelten nur solche Personen, die ihre Erwerbsarbeit nicht aufgrund eines familiären Vereinbarkeitsarrangements unterbrochen haben und sich in „Mutterschutz“ oder "Elternzeit" befunden haben. (Quelle: Mikrozensus).

Erhoben werden die in der Berichtswoche normalerweise geleistete Arbeitszeit je Woche und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit (durch regelmäßige wöchentliche Überstunden). Dargestellt werden nur normalerweise oder tatsächlich geleistete Arbeitszeiten aus der einzigen oder der Haupterwerbstätigkeit (von mehreren Tätigkeiten).

Methodische Hinweise: Die Ergebnisse zur Vollzeit und Teilzeittätigkeit beruhen zunächst auf einer Selbsteinstufung der Befrag-ten. In Verbindung mit der Angabe zu den normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden wird diese Angabe dahingehend korrigiert, dass Personen mit bis einschließlich 24 Wochenarbeitsstunden als teilzeitbeschäftigt in den Veröffentlichungen ausge-wiesen werden. Personen mit 37 Wochenarbeitsstunden und mehr werden als Vollzeittätige eingestuft. Für Personen, die zwi-schen 25 und 36 Wochenarbeitsstunden leisten, gilt die Selbsteinstufung der Befragten als vollzeit- oder teilzeittätig.

Mütter und Väter werden im Haushaltskontext ausgewiesen. Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg beste-hen, oder Partnerschaften mit getrennter Haushaltsführung, das so genannte „Living-apart-together“, bleiben daher unberück-sichtigt. Lebensformen am Nebenwohnsitz sowie die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften werden aus der Betrachtung ausgeblendet.

Weiterführende Informationen:www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Haushalte und Familien, Mikrozensus > Haushalte und Familien – Mikrozensus in Niedersachsen

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023