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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Armutsgefährdung und Erwerbstätigkeit

Nicht jeder Mensch, der einer Arbeit nachgeht, ist vor Armut beziehungsweise Armutsgefährdung geschützt. Zwar fällt der Anteil der armutsgefährdeten Personen unter den Erwerbslosen regelmäßig um ein Vielfaches höher aus als unter den Erwerbstätigen (2023: 50,5% zu 8,2%). Der Blick auf die absoluten Zahlen zeigt jedoch ein etwas anderes Bild: Während es in Niedersachsen 2023 "nur" rund 59.000 armutsgefährdete Erwerbslose gab, betrug die Zahl der armutsgefährdeten Erwerbstätigen 338.000 Personen.

Der Grund für die Armutsgefährdung von Erwerbstätigen liegt in vielen Fällen in ihrer atypischen Beschäftigung. Die Armutsgefährdungsquote atypisch Beschäftigter betrug 2023 in Niedersachsen 15,1% - gegenüber einer Quote von 4,0% unter den Normalarbeitsverhältnissen. Von der absoluten Zahl her waren die beiden Gruppen jedoch annähernd gleich groß, 108.000 armutsgefährdete atypisch Beschäftigte standen 104 000 armutsgefährdete Beschäftigte in Normalarbeitsverhältnissen gegenüber.

Etwa 36.000 der armutsgefährdeten atypisch Beschäftigten hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre Armutsgefährdungsquote betrug 26,2%, bei den Deutschen waren es "nur" 12,5% (72.000 Personen). Unter den atypisch beschäftigten Männern insgesamt waren 17,2% und bei den Frauen 14,1% armutsgefährdet.

Dabei muss beachtet werden, dass Armutsgefährdung immer im Haushaltskontext ermittelt wird, die jeweilige Person in einer anderen Haushaltszusammensetzung möglicherweise nicht armutsgefährdet wäre. Allerdings heißt das auch, dass oftmals ein einziges (Erwerbs-)Einkommen in einem Familienhaushalt nicht ausreicht zur Überwindung der Armutsgefährdungsschwelle und damit soziale Teilhabe erschwert wird.

Bei alleinlebenden armutsgefährdeten Erwerbstätigen kann davon ausgegangen werden, dass ihr Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um die eigene Armutsgefährdung zu verhindern. Bei diesem Haushaltstyp lag 2023 die Armutsgefährdungsquote in Niedersachsen unter den Kernerwerbstätigen bei 10,0%. Darunter waren rund die Hälfte der armutsge-fährdeten Kernerwerbstätigen atypisch Beschäftigte mit einer Armutsgefährdungsquote von 29,9%.

In Alleinerziehendenhaushalten, in denen die alleinerziehende Person einer Erwerbstätigkeit nachging, betrug die Quote 27,3% und 53,3% unter den atypisch Beschäftigten.

Der Blick auf das Alter in Kombination mit dem Beschäftigungsverhältnis macht deutlich, dass vor allem jüngere Erwerbstätige, die sich in Ausbildung befinden, eine deutlich höhere Armutsgefährdung aufweisen als die Erwerbstätigen im Durchschnitt.

Definition des Indikators: Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt.

Methodische Hinweise: Die dargestellten Quoten müssen immer im Haushaltszusammenhang gesehen werden. Das heißt, dass zum Beispiel eine erwerbstätige Person nur aufgrund der Haushaltszusammensetzung armutsgefährdet sein kann. Die absoluten Zahlen geben also an, wie viele Personen mit dem jeweiligen Merkmal in einem Haushalt leben, deren Nettoäquivalenzeinkommen so niedrig ist, dass eine Armutsgefährdung vorliegt. Ein Normalarbeitsverhältnis ist durch folgende Kriterien definiert: Vollzeit- oder eine Teilzeittätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 21 Stunden, unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, volle Integration in die sozialen Sicherungssysteme, Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhält-nis.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang sowie www.statistikportal.de/de/sbe

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024

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