Erwerbstätige und marginal Beschäftigte
In Niedersachsen (als Arbeitsort) waren 2019 rund 4,15 Millionen Menschen erwerbstätig. Von ihnen gingen allerdings 543.900 nur einer marginalen Beschäftigung nach. Sie übten vor allem eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung ("Minijob") aus oder waren in Arbeitsgelegenheiten ("Ein-Euro-Job") ebenso nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Der Anteil an allen Erwerbstätigen wird seit 2010 jedoch immer weniger und ist seitdem von 16,3% auf 13,1% gesunken. Damit lag er aber weiterhin über dem bundesweiten Durchschnitt von 11,5%.
Die Regionalstruktur glich dabei der Verteilung in den Vorjahren. Die höchsten Anteile von marginaler Beschäftigung gab es wie in den Vorjahren in der Statistischen Region Weser-Ems mit 14,6%. Im Landkreis Leer ging mit 17,5% etwa jede sechste erwerbstätige Person lediglich einer marginalen Beschäftigung nach, gefolgt von der kreisfreien Stadt Delmenhorst mit einem Anteil von 17,2%. Besonders niedrig fiel die marginale Beschäftigung in den Landkreisen und kreisfreien
Städten der Statistischen Region Braunschweig aus mit einem durchschnittlichen Anteil von 11,2%. Wolfsburg hatte mit 5,3% den niedrigsten Wert in ganz Niedersachsen.
Fast drei Viertel aller Erwerbstätigen in Niedersachsen waren im Dienstleistungsbereich tätig (73,7%) und etwas weniger als ein Viertel (23,8%) in den produzierenden Sektoren. Beide Werte lagen leicht unter dem Bundesdurchschnitt. In der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei arbeiteten 2,4% aller Erwerbstätigen und damit mehr als im bundesweiten Durchschnitt (1,3%).
Überrepräsentiert war in Niedersachen auch das Baugewerbe mit 6,1% gegenüber 5,6% bundesweit. Unterrepräsentiert war die Branche "Finanzen, Versicherungen, Unternehmensdienstleister sowie Grundstücks- und Wohnungswesen" (15,2%; bundesweit:17,2%).
Definition des Indikators: Wichtige Indikatoren der regionalen Arbeitsmarktbeobachtung sind die Erwerbstätigenzahlen des Arbeitskreises Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder. "Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätige nur einmal gezählt (Personenkonzept)." (Statistische Ämter des
Bundes und der Länder: Erwerbstätigenrechnung, Reihe 2 Band 2, 2014)
Als "marginal Beschäftigte" gelten Personen, die als Arbeiterinnen und Arbeiter und Angestellte keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, jedoch nach dem Labour-Force-Konzept der ILO als Erwerbstätige gelten, wenn sie in einem einwöchigen Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben, in Deutschland insbesondere ausschließlich geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten (sog. "Ein-Euro-Jobs").
Methodische Hinweise: Die ausschließliche Darstellung der Anzahl der Erwerbstätigen ist wegen der Bedeutung "atypischer" Arbeitsverhältnisse, speziell Teilzeit und geringfügige Beschäftigung, unzureichend. Es wird daher auch das Arbeitsvolumen berechnet: Das Standard-Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aller Erwerbstätigen, die eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben.
Weiterführende Informationen:www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt sowie www.statistikportal.de und www.statistikportal.de/de/etr
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021