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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Akademische Ausbildung

In Niedersachsen nahmen 2022 im Sommer- und nachfolgenden Wintersemester 30.254 Hochschulzugangsberechtigte ein Studium auf. Erstmals seit 2016 ist damit die Zahl zum Vorjahr wieder gestiegen und zwar im Vergleich zu 2021 um 2,7%.

Auch die Quote der Studienanfängerinnen und -anfänger bezogen auf die gleichaltrige Bevölkerung stieg 2022 gegenüber 2021 an um 1,6 Prozentpunkte auf 35,6%. Dabei lag die Quote der Frauen mit 39,6% weiterhin deutlich über der Quote der Männer mit 31,9%, wobei sich der Abstand weiter vergrößerte. Nach Land (Bundesland) – des Erwerbs der Studienberechtigung betrug die entsprechende Anfängerquote 38,0% (+2,2 Prozentpunkte). Im bundesweiten Durchschnitt war die Studierneigung mit 56,4% deutlich höher.

Die Übergangsquote, die angibt, wie hoch der Anteil der Hochschulzugangsberechtigten ist, die im selben Jahr ihres Abschlusses ein Studium begonnen haben, betrug in Niedersachsen 38,4% (Deutschland: 45,4%). Das heißt umgekehrt, dass 61,6% der hochschulzugangsberechtigten Schulabgängerinnen und -abgänger (noch) kein Studium im selben Jahr begonnen hatten.

Die Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen (Erst- und weiteres Studium) an den Hochschulen lag 2022 in Niedersachsen bei 39.429, darunter 59,2% Erstabschlüsse. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der bestandenen Prüfungen um 4,3% zurück, mittelfristig gegenüber 2017 stieg sie um 3,7%. Der Frauenanteil lag wie im Vorjahr bei 54,2%. Am größten war die Überrepräsentanz von Frauen bei den Lehramtsabschlüssen, die gegenüber 2021 noch einmal gestiegen ist auf einen Anteil von mehr als drei Viertel der Prüfungen (76,9%). Nur noch bei den Promotionen gab es 2022 eine nennenswerte Unterrepräsentanz der Frauen mit einem Anteil von 44,7%, denn auch bei den Fachhochschulabschlüssen war das Verhältnis mittlerweile nahezu ausgeglichen (Frauen: 49,4%).

Die Entwicklung der Zahl der bestandenen Prüfungen ist zunächst abhängig von der Entwicklung der Zahl der Studierenden und vom Studienerfolg. In Niedersachsen lag die Erfolgsquote im Jahr 2021 von Studienanfängerinnen und -anfängern aus dem Jahre 2013 mit 78,3%  (Vorjahr: 2020 mit Anfängerinnen und Anfängern 2012: 79,2%) über dem bundesweiten Durchschnitt von 75,2%. Das heißt, dass in Niedersachsen etwa acht von zehn im Jahr 2013 ersteingeschriebenen Studierenden ihre Abschlussprüfung durchgeführt und bestanden haben. (Quellen: Statistisches Bundesamt, Destatis (2023): Bildung und Kultur. Erfolgsquoten. Berechnung für die Studienanfängerjahrgänge 2009 bis 2013 (2021), S. 10. sowie  Statistisches Bundesamt, Destatis (2022), Bildung und Kultur. Erfolgsquoten. Berechnung für die Studienanfängerjahrgänge 2008 bis 2012 (2020), S. 10. (Korrektur gegenüber der in der HSBN 2023 für diesen Berichtszeitraum angegebenen Erfolgsquote).)

Definition des Indikators: Als ein Indikator zur akademischen Ausbildung wird die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger betrachtet und ihre Quote gemessen an der Bevölkerung des entsprechenden Geburtsjahres berechnet. Des Weiteren zeigt die Zahl der bestandenen Prüfungen im Erst- und Zweitstudium die Zahl der erfolgreichen Studienabschlüsse. Die Erfolgsquote setzt die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger ins Verhältnis zu der Zahl der von diesen Studierenden erfolgreich beendeten Studien, hier im Zeitraum von 2013 bis 2021.

Methodische Hinweise: Zur Berechnung der Quote der Studienanfängerinnen und -anfänger: Die Quote bezeichnet den Anteil der Studienanfänger an der Bevölkerung des entsprechenden Geburtsjahres. Es werden Quoten für einzelne Geburtsjahrgänge berechnet und anschließend aufsummiert (so genanntes "Quotensummenverfahren").
Zur Berechnung der Erfolgsquoten siehe: Statistisches Bundesamt (2023): Bildung und Kultur, Erfolgsquoten: Berechnung für die Studienanfängerjahrgänge 2009 bis 2013.
Zu den bestandenen Prüfungen: Diese werden erfasst, sofern sie ein Hochschulstudium beenden; d.h. ohne Vor- und Zwischenprüfungen, wohl aber Abschlüsse von Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengängen, wenn sie zu einer Prüfung führen.

Weiterführende Informationen: Anhang und www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Bildung > Übersicht

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024

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