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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Bekämpfte Altersarmut

Ende 2023 waren in Niedersachsen insgesamt 69.220 Personen auf Grundsicherung im Alter angewiesen, die über der Regelaltersgrenze lagen. Damit stieg die Zahl der Beziehenden, deren Rente und sonstige Einkünfte nicht ausreichten, um den Lebensunterhalt zu decken, innerhalb eines Jahres um 4,3%. Im Jahr zuvor betrug der Anstieg insbesondere bedingt durch den "Sondereffekt" der Fluchtmigration aus der Ukraine noch 12,2%.

Auch 2023 speiste sich der Anstieg wieder zu einem großen Teil (42,1%) aus dem Zuwachs der Beziehenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, jedoch nicht alleinig. Langfristig ist ein fast kontinuierlicher Anstieg der Zahl der Grundsicherungsbeziehenden zu beobachten: Seit 2010 hat sich die Zahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger um 64,8% vergrößert und damit stärker als die anderen Leistungen innerhalb des Mindestsicherungssystems.

Die Zunahme ist dabei nicht nur demografisch bedingt, weil die Zahl der älteren Menschen zugenommen hat, denn auch der Anteil an der gleichaltrigen Bevölkerung ist im Zeitraum 2010 bis 2023 von 2,6% auf 4,0% gestiegen. Die Quote der Frauen war 2022 wie in den Jahren zuvor kaum höher als die der Männer (4,1% zu 3,9%). Allerdings sind regelmäßig deutlich mehr Frauen als Männer in der Grundsicherung im Alter: 2023 standen 39.260 Frauen insgesamt 29.960 Männern gegenüber, ihre Anzahl war also um 31,0% höher.

Zudem zeigt sich eine deutlich höhere Abhängigkeit bei der Bevölkerung mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit (Quote Ende 2023: 39,1%) im Vergleich zur Bevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit (2,5%).

Etwa jede und jeder Vierte (24,5%) unter den Grundsicherungsbeziehenden im Alter (ab Regelaltersgrenze) verfügte über gar kein anrechenbares Einkommen. Etwa ein Drittel (34,0%) bezog Einkommen – hauptsächlich aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung – von unter 400 Euro, 37,2 % zwischen 400 Euro und 800 Euro und 4,3% über 800 Euro.

Von den 69.220 Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter erhielten 63.370 die Leistungen außerhalb von Einrichtungen. In Einrichtungen bezogen 5.855 Personen Grundsicherungsleistungen. Dabei handelte es sich mit 5.790 Personen in den allermeisten Fällen um Pflegeheime (2022: 5.520). Viele darunter bekamen gleichzeitig Hilfe zur Pflege. Fünf Jahre zuvor lag die Zahl bei 4.954 und 2015 bei 5.899 Personen.

Definition des Indikators: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen nach §43 bestreiten können, wenn sie die Voraussetzungen nach §41 Absatz 2, 3 oder 3a SGB XII erfüllen. An dieser Stelle werden Leistungsberechtigte nach §41 Absatz 2 SGB XII betrachtet, die die Altersgrenze erreicht haben.

Methodische Hinweise: Die Rentenregelaltersgrenze liegt für das Berichtsjahr 2022 bei 65 Jahren und 11 Monaten, für 2023 bei 66 Jahren. "Die Quote der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter für Dezember 2022 berechnet sich aus dem Quotienten der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter über der Altersgrenze und der Bevölkerung der 66-Jährigen und Älteren zuzüglich 1/12 der 65-Jährigen." Statistisches Bundesamt (2023): Qualitätsbericht Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, S. 10. Für 2023 lag die entsprechende Altersgrenze bei 66 Jahren.

Weiterführende Informationen: www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Soziales > Übersicht

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024

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