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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Teilzeitarbeit

In Niedersachsen gingen am 30.06.2023 insgesamt rund 3,29 Millionen Menschen (hier und im Folgenden alle Daten nach Wohnort) einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (Deutschland: 34,5 Millionen). Gegenüber dem Vorjahresmonat wuchs damit die Zahl um rund 28.000 Beschäftigte auf einen neuen Höchststand. Allerdings war das Wachstum nur noch in etwa halb so groß wie ein Jahr zuvor.

Der Frauenanteil lag landesweit mit 46,0% weiterhin unter dem Männeranteil (Deutschland: 46,5%). Regional fanden sich die höchsten Frauenanteile zwischen 48,0% und 48,8% in der kreisfreien Stadt Oldenburg, in der Stadt Göttingen sowie in den Landkreisen Uelzen, Wittmund und Friesland. Dagegen fallen seit jeher insbesondere die industriell geprägten Standorte unter den Durchschnittswert, wie Salzgitter mit dem niedrigsten Frauenanteil von 40,8% oder Wolfsburg, Emden oder der Landkreis Gifhorn. Ebenfalls unterdurchschnittliche Frauenanteile verzeichneten die Landkreise Emsland und Cloppenburg, in denen das Produzierende Gewerbe mit dem Wirtschaftszweig der Fleischverarbeitung eine große Rolle spielt.

In Teilzeit arbeiteten 30,8% aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Niedersachsen, womit der Anteil weiter leicht anstieg (+0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresmonat; Bundesdurchschnitt 30.06.2023: 30,1 %). Zehn Jahre zuvor betrug der Teilzeitanteil noch 25,9%.

Teilzeitarbeit erleichtert zumeist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und insbesondere den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben nach einer Elternzeit. Eine dauerhafte Teilzeitarbeit bedeutet jedoch zugleich ein dauerhaft niedriges Erwerbseinkommen, was wiederum einen entsprechend niedrigen Rentenanspruch zur Folge hat und zu Armutsgefährdung im Alter führen kann. Dabei ist Teilzeitarbeit noch immer eine Frauendomäne: Unter den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen arbeitete mit 53,4% mehr als jede Zweite in Teilzeit. Der Anteil unter den Männern betrug dagegen nur 11,6%. Zwar stiegen die Anteile im Zehnjahresvergleich zum 30.06.2013 (48,3% und 7,7%). Allerdings gingen damals insgesamt auch viel weniger Menschen im Erwerbsalter einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Die Beschäftigungsquote (Anteil der Bevölkerung im Alter von 15 bis unter Regel-altersgrenze) insgesamt stieg in diesem Zeitraum von 54,7% auf 61,9%, unter den Frauen von 49,5% auf nun 57,6% und unter den Männern von 59,7% auf 66,2%.

Besonders stark stiegen die Beschäftigungsquoten von Menschen im höheren Alter, was nicht nur mit der Anhebung der Regelaltersgrenze zu tun hat.

Definition des Indikators: Der Indikator gibt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Geschlecht und Teilzeittätigkeit am Wohnort (Arbeitsort siehe Tabellen im Anhang) wieder. Die Beschäftigungsquote im Rahmen der Beschäftigungsstatistik der BA gibt den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 15 bis zur Regelaltersgrenze am Wohnort an der gleichaltrigen Bevölkerung an. Die Teilzeitquote ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen Beschäftigten der jeweiligen Personengruppe.

Methodische Hinweise: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Arbeitgeber hiernach Beitragsanteile entrichten. Nicht dazu zählen Menschen im Beamtenverhältnis, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten.
Als Teilzeitarbeit gilt eine Beschäftigung, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß nicht voll, aber regelmäßig zu einem Teil der normalerweise üblichen beziehungsweise tariflich festgesetzten Arbeitszeit in Anspruch nimmt.

Weiterführende Informationen:https://statistik.arbeitsagentur.de

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024

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