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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Armutsgefährdung nach Familienform, Bildung und Herkunft

Ob eine Familie armutsgefährdet ist, hängt insbesondere davon ab, wie viele Kinder sie umfasst und ob es sich um eine Paarfamilie oder eine Alleinerziehendenfamilie handelt. So sind Familienhaushalte auch nicht per se öfter armutsgefährdet als Haushalte ohne Kinder.

Während bei Paaren ohne Kinder in Niedersachsen die Armutsgefährdungsquote 2023 bei 8,9% (Vorjahr: 9,3%) und bei Paaren mit einem oder zwei Kindern bei 8,7% beziehungsweise 10,9% lag (Vorjahr: 8,7% und 11,4%), war sie bei Paaren mit drei und mehr Kindern mit 27,3% (Vorjahr: 31,6%) dreimal so hoch. Bei Alleinerziehendenhaushalten war das Armutsrisiko mit einer Quote von 41,7% (2022: 43,3%) fast vier Mal so hoch wie bei Paaren mit weniger als drei Kindern (darunter Quote alleinerziehender Frauen: 41,4%).

Überdurchschnittlich oft sind auch Einpersonenhaushalte von Armut bedroht, 2023 lag die Armutsgefährdungsquote unter ihnen bei 28,6% (Vorjahr: 28,9%), also mehr als drei Mal so hoch wie bei Haushalten mit zwei Erwachsenen ohne Kinder.

Auch die Herkunft ist weiterhin entscheidend für die Höhe der Armutsgefährdung, wobei entsprechende weitere soziodemografische Merkmale eine Rolle spielen: Ausländerinnen und Ausländer waren 2023 dreimal so stark von Armut gefährdet (42,2%) wie Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit (13,0%). Ein ähnliches Verhältnis besteht seit Erhebung der Daten im Jahr 2005, eine Annäherung der Quoten ist nicht eindeutig festzustellen, zuletzt sank die Quote unter den Deutschen im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Prozentpunkte, während sie unter den Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit um 1,7 Prozentpunkte anwuchs. So ist auch der Rückgang bei der Gesamtquote auf diese Entwicklung zurückzuführen. Während die absolute Zahl der armutsgefährdeten Ausländerinnen und Ausländer um 49.000 Personen zunahm, ging sie unter den Deutschen um 84.000 Personen zurück. Zwischen der Gruppe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte – worunter alle Ausländerinnen und Ausländer sowie Deutsche mit Zuwanderungsgeschichte fallen – und der Gruppe von Menschen ohne Zuwanderungsgeschichte fällt der Unterschied etwas kleiner aus: Die Quote derjenigen mit Zuwanderungsgeschichte betrug 2023 30,8% und von denen ohne Zuwanderungsgeschichte 11,7%.

Was Armutsgefährdung vermindert, ist eine möglichst hohe Bildung, da diese in der Regel auch höhere Erwerbseinkommen mit sich bringt: So war 2023 die Armutsgefährdungsquote von Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau (Quote: 31,5%) 2,6-Mal so hoch wie bei Menschen mit mittlerem Bildungsstand (12,0%) und etwa vier Mal so hoch wie bei Menschen mit hoher Qualifikation (8,1%). Der Großteil der Armutsgefährdeten sind in der Regel Nichterwerbspersonen.

Definition des Indikators: Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt.

Methodische Hinweise: Siehe Armutsgefährdungsquoten und Reichtumsquoten nach Ländern
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (synonym mit Migrationshintergrund): Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Die Definition umfasst im Einzelnen folgende Personen: 1. zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer; 2. zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte; 3. (Spät-)Aussiedler; 4. mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Nachkommen der drei zuvor genannten Gruppen.
Einstufung nach ISCED 2011: Qualifikationsniveau "niedrig" Sekundarbereich I oder weniger; "mittel "Sekundarbereich II und postsekundärer nichttertiärer Bereich; "hoch" Tertiärer Bereich. Detaillierter im Anhang "Bildungsstufen (nach ISCED in der Fassung von 2011)"

Weiterführende Informationen: siehe Anhang sowie www.statistikportal.de/de/sbe

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024