Unterbeschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen
Ein umfassenderes Bild über das tatsächliche Ausmaß an fehlender Beschäftigung liefert ergänzend zur Arbeitslosenquote die Unterbeschäftigungsquote. Zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen werden auch Personen abgebildet, die im Sinne des SGB III nicht als arbeitslos gezählt werden, weil sie an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder kurzfristig erkrankt sind.
In Niedersachsen waren im Dezember 2019 insgesamt 302.579 Personen unterbeschäftigt, rund 2.000 weniger als im Vorjahresmonat. Die Unterbeschäftigungsquote lag bei 6,8% und damit 1,9 Prozentpunkte über der Arbeitslosenquote im gleichen Berichtsmonat (4,9%). Der Anteil der Arbeitslosen an den Unterbeschäftigten sank im Vergleich zum Dezember 2018 um 0,6 Prozentpunkte auf 70,2%.
Bei dauerhafter Arbeitslosigkeit sinken die Chancen der Arbeitssuchenden auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb gibt das jeweilige örtliche Verhältnis von Arbeitslosenquoten der Rechtskreise SGB II und SGB III einen weiteren Hinweis auf die regional differierenden Beschäftigungschancen für Arbeitslose.
In Niedersachsen verringerte sich die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II im Dezember 2019 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,2 Prozentpunkte auf 3,1%. Die Quote im SGB III-Bereich stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 1,8%, was rund ein Drittel der Arbeitslosenquote insgesamt entsprach. Besonders in den kreisfreien Städten machte die SGB III-Quote oftmals etwa nur ein Viertel der Gesamtarbeitslosenquote aus. Eine hohe Arbeitslosigkeit ist in der Regel Ausdruck einer starken Verfestigung der Arbeitslosigkeit mit vielen Langzeitarbeitslosen.
Methodische Hinweise: Die Unterbeschäftigung erfasst zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder einen Sonderstatus haben. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung wird ein möglichst umfassendes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung in einer Volkswirtschaft gegeben. Es können realwirtschaftliche (strukturell oder konjunkturell) bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser erkannt werden, weil der Einsatz entlastender Arbeitsmarktpolitik zwar die Arbeitslosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung verändert.
Die hier dargestellte Unterbeschäftigung auf Ebene der Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte enthält keine Angaben über Kurzarbeit, Altersteilzeit und geförderte Selbstständigkeit.
Weiterführende Informationen: www.statistik.arbeitsagentur.de > Grundlagen > Methodik und Qualität > Methodenberichte und Hintergrundinfos > Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021