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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Kinder und Jugendliche

Armutsgefährdung und problematische Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen haben vielfältige Ursachen. Sie sind unter anderem auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Problemlagen beziehungsweise Strukturen sowie erzieherische Mangelsituationen zurückzuführen. Dabei spielen die individuelle Situation und die Bewältigungskompetenz der Eltern die entscheidenden Rollen.

Ein wichtiger Indikator, der Hinweise auf das Ausmaß schwieriger Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen gibt, geht aus der Jugendhilfestatistik über Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Volljährige hervor. Auf Hilfe zur Erziehung haben Eltern beziehungsweise Personensorgeberechtigte nach § 27 Abs. 1 SGB VIII Anspruch, "(…) wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist." Bei den Hilfen handelt es sich um professionelle Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote. Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich freiwillig, sie kann aber bei drohenden Kindeswohlgefährdungen auch vom Familiengericht angeordnet werden. Eltern können sich dabei selbst an das Jugendamt wenden oder das Jugendamt kann die Inanspruchnahme von Hilfen empfehlen, wenn es Unterstützungsbedarf sieht. Darüber hinaus haben Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige mit seelischer Behinderung oder drohender Behinderung Anspruch auf Unterstützungen.

Zum Stichtag 31.12.2022 wurden in Niedersachsen insgesamt 52.317 erzieherische Hilfen gezählt, von denen 18.532 familienergänzende und familienersetzende Hilfen (§§ 32 bis 35 SGB VIII) waren. Diese Hilfen beinhalten die Unterbringung in einer Tagesgruppe, die Vollzeitpflege in einer anderen Familie und die Heimerziehung. Auf 1.000 unter 21-Jährige kamen dabei 11,3 Hilfen. Insgesamt (beendete Hilfen und Hilfen zum Stichtag 31.12.) lag die Zahl der erzieherischen gewährten Hilfen bei 101.069, was einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 3,3% entsprach.

Die Jugendhilfestatistik gibt auch Auskunft über vorläufige Schutzmaßnahmen des Jugendamtes, die eine gravierende Intervention im Krisenfall darstellen. Hier können Erkenntnisse über die Anzahl von Kindern und Jugendlichen gewonnen werden, die wegen einer dringenden Gefährdung oder auf eigenen Wunsch vom Jugendamt in Obhut genommen werden (§ 42 und § 42a SGB VIII).
Die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen erhöhte sich in Niedersachsen 2022 gegenüber 2021 um rund ein Fünftel auf 5.518, was zum größten Teil auf den Anlass der unbegleiteten Einreise aus dem Ausland zurückzuführen (+123,9%) war. Der häufigste Anlass für eine vorläufige Schutzmaßnahme in Niedersachsen war wie in den Vorjahren jedoch die "Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils". "Trennung und Scheidung" fielen kaum ins Gewicht. Grundsätzlich ist ein solcher Prozess in der Familie jedoch für die Kinder oft belastend. Im gleichen Themenkomplex sind auch die Familiensachen vor Gericht sowie die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu finden.

Ein weiteres Thema sind Schwangerschaften sehr junger Mütter, die oftmals mit sozialen Problemlagen einhergehen und zu einem hohen Armutsrisiko und dem Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe führen können. Dabei gab es 2022 mit 1.137 neu geborenen Kindern von Teenagern in Niedersachsen zwar etwas mehr als im Vorjahr, lang- und mittelfristig sind die Zahlen jedoch rückläufig.

Hinweise darüber, wie sich das finanzielle Ausmaß sozialer Problemlagen in den Regionen und deren Haushaltsbelastung niederschlägt, soll der Indikator "Doppischer Zuschussbedarf für Soziales und Jugend" geben.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024