Atypische Beschäftigung
Zwar steigt die Zahl der Erwerbstätigen stetig, nicht wenige hiervon stehen jedoch in atypischer Beschäftigung. Zu dieser zählen in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis Beschäftigungen, die in Teilzeit mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche oder geringfügig, befristet oder als Zeitarbeit ausgeübt werden. Dabei ist ein Auftreten von mehreren Merkmalen gleichzeitig nicht unüblich. Atypische Beschäftigung ist oftmals auch freiwillig gewählt.
In Niedersachsen befanden sich 2021 mit rund 741.000 der 3,5 Millionen Kernerwerbstätigen (Erwerbstätige ohne Auszubildende oder Personen in Bildung) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Das entsprach mit 21,3% etwas mehr als einem Fünftel. Unter den Männern ging etwa jeder achte (12,0%; 222.000 Personen) einer atypischen Beschäftigung nach, bei den Frauen traf dies auf fast jede dritte zu (31,7%; 519.000 Personen).
Bei den Frauen ist der Anteil der atypisch Beschäftigten in der Altersgruppe von 35 bis unter 45 mit 35,1% am höchsten, gefolgt von 33,7% in der Altersgruppe von 55 bis unter 65 Jahren. Dies ist vermutlich mit gleichzeitig hohem Anteil von Sorgearbeit zu erklären. Bei den Männern war in diesen Altersgruppen eher das Gegenteil der Fall, unter den 35- bis unter 45-Jährigen betrug die Quote lediglich 11,0% und bei den 55- bis unter 65-Jährigen nur 10,5%.
Atypisch Beschäftigte waren 2021 zu etwa zwei Dritteln teilzeitbeschäftigt (63,7%), mit 30,1% befristet und mit 25,2% geringfügig beschäftigt. Jede beziehungsweise jeder Achte (12,6%) war Zeitarbeitnehmerin beziehungsweise -nehmer. Da viele der atypisch Beschäftigten mindestens zwei Kriterien erfüllten, beispielsweise Befristung und in Teilzeittätigkeit, ergibt die Summe der einzelnen Ausprägungen atypischer Beschäftigung mehr als 100%.
Definition des Indikators: Unter atypischer Beschäftigung werden alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse verstanden, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen: Befristung, Teilzeitbeschäftigung mit 20 oder weniger Stunden, Zeitarbeitsverhältnis, geringfügige Beschäftigung.
Normalarbeitsverhältnisse sind gekennzeichnet durch eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit mindestens der Hälfte der üblichen vollen Wochenarbeitszeit, ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, die Integration in die sozialen Sicherungssysteme, die Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis.
Methodische Hinweise: Die in die Analyse einbezogenen Erwerbstätigen sind: zwischen 15 bis unter 65 Jahre alt, befinden sich nicht in Bildung oder (Berufs-)Ausbildung, befinden sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).
Bei Vergleichen mit anderen Datenquellen, die Informationen zur atypischen Beschäftigung enthalten, muss berücksichtigt werden, dass der Mikrozensus Bezug auf die Personen in Beschäftigung und nicht auf Beschäftigungsverhältnisse nimmt, die Nebenerwerbstätigkeiten hier nicht mitgezählt werden und der untersuchte Personenkreis hinsichtlich Alter und Bildungsbeteiligung eingeschränkt wurde. Quelle: Mikrozensus.
Weiterführende Informationen:www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Haushalte und Familien, Mikrozensus > Statistische Berichte
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022
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