MENÜ
Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Armutsgefährdung und Erwerbstätigkeit

Nicht jeder Mensch, der einer Arbeit nachgeht, ist vor Armut beziehungsweise Armutsgefährdung geschützt. Zwar fällt der Anteil der armutsgefährdeten Personen unter den Erwerbslosen regelmäßig etwa 5 Mal so hoch aus wie der Anteil unter den Erwerbstätigen (2022: 48,5% zu 9,1%). Die Tatsache, dass etwa jede elfte erwerbstätige Person als armutsgefährdet gilt, kann jedoch darauf zurückzuführen sein, dass die hohen Erwerbstätigenzahlen auch einhergehen mit vielen Jobs, die durch Niedriglohn mit Armutsrisiken verbunden sind. Der Blick auf die absoluten Zahlen zeigt das Ausmaß noch einmal stärker: Während es in Niedersachsen 2022 mittlerweile "nur noch" rund 58.000 armutsgefährdete Erwerbslose gab, betrug die Zahl der armutsgefährdeten Erwerbstätigen 373.000 Personen, eine mehr als 6-Mal so hohe Zahl.

Der Grund für die Armutsgefährdung von Erwerbstätigen liegt in vielen Fällen in ihrer atypischen Beschäftigung. Die Armutsgefährdungsquote atypisch Beschäftigter betrug 2022 in Niedersachsen 15,1% - gegenüber einer Quote von 4,5% unter den Normalarbeitsverhältnissen. Von der absoluten Zahl her waren die beiden Gruppen jedoch gleich groß, 115.000 armutsgefährdete atypisch Beschäftigte standen 114.000 armutsgefährdete Beschäftigte in Normalarbeitsverhältnissen gegenüber.

Etwa 33.000 der armutsgefährdeten atypisch Beschäftigten hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre Armutsgefährdungsquote betrug 28,3%, bei den Deutschen waren es "nur" 12,7% (81.000 Personen). Unter den atypisch beschäftigten Männern waren 18,2% und bei den Frauen 13,6% armutsgefährdet.

Bei der Betrachtung dieser Zahlen muss beachtet werden, dass Armutsgefährdung immer im Haushaltskontext ermittelt wird, das heißt, dass die jeweilige armutsgefährdete Person in einer anderen Haushaltszusammensetzung möglicherweise nicht armutsgefährdet wäre. Allerdings heißt das auch, dass oftmals ein einziges (Erwerbs-)Einkommen in einem Familienhaushalt einfach nicht ausreicht, um Armutsgefährdung vermeiden zu können und damit soziale Teilhabe erschwert wird.

Bei alleinlebenden Erwerbstätigen kann davon ausgegangen werden, dass ihr Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um die eigene Armutsgefährdung zu verhindern. Bei diesem Haushaltstyp lag 2022 die Armutsgefährdungsquote in Niedersachsen unter den Kernerwerbstätigen bei 11,3%. Darunter waren rund die Hälfte der armutsgefährdeten Kernerwerbstätigen atypisch Beschäftigte mit einer Armutsgefährdungsquote von 30,7%.

In Alleinerziehendenhaushalten, in denen die alleinerziehende Person einer Erwerbstätigkeit nachging, betrug die Quote 30,2%.

Der Blick auf das Alter in Kombination mit dem Beschäftigungsverhältnis macht deutlich, dass vor allem jüngere Erwerbstätige, die sich in Ausbildung befinden, eine deutlich höhere Armutsgefährdung aufweisen als die Erwerbstätigen im Durchschnitt.

Definition des Indikators: Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt.

Methodische Hinweise: Die dargestellten Quoten müssen immer im Haushaltszusammenhang gesehen werden. Das heißt, dass zum Beispiel eine erwerbstätige Person nur aufgrund der Haushaltszusammensetzung armutsgefährdet sein kann. Die absoluten Zahlen geben also an, wie viele Personen mit dem jeweiligen Merkmal in einem Haushalt leben, deren Nettoäquivalenzeinkommen so niedrig ist, dass eine Armutsgefährdung vorliegt. Ein Normalarbeitsverhältnis ist durch folgende Kriterien definiert: Vollzeit- oder eine Teilzeittätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 21 Stunden, unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, volle Integration in die sozialen Sicherungssysteme, Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang sowie www.statistikportal.de/de/sbe

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023