Familienstrukturen
In Niedersachsen lebten 2023 mit 4,0 Millionen Menschen beinahe die Hälfte in 1,15 Millionen Familien mit Kindern. Daneben gab es 1,2 Millionen Paargemeinschaften ohne Kinder und 1,8 Millionen Alleinstehende. Von den rund 817.000 Familien mit Kindern unter 18 Jahren hatten mit 43,3% die meisten zwei Kinder und 38,0% ein Kind. In mehr als jeder achten Familie (13,7%) lebten drei und in 4,9% vier und mehr Kinder.
In mehr als jeder vierten Familie (25,7%) mit Kindern unter 18 Jahren gab es mindestens ein unter dreijähriges Kind. In 19,0% der Familien war das jüngste Kind im Kindergartenalter von drei bis unter sechs Jahren und in 19,7% war mindestens ein Kind im Grundschulalter (sechs bis unter zehn Jahre). In mehr als einem Fünftel (22,1%) der Familien war das jüngste Kind zwischen zehn und 14 Jahre alt, und Familien mit Kindern von 15 bis unter 18 Jahren machten 13,5% aus.
Bei 68,8% (569.000) aller Familien mit minderjährigen Kindern lebten die Eltern verheiratet zusammen und bei 11,6% als Lebensgemeinschaft. Etwa jede fünfte Familie (19,6%) war eine Alleinerziehendenfamilie (160.000). Je mehr Kinder eine Familie hatte, desto häufiger waren die Elternpaare verheiratet.
Aus Sicht der 1,4 Millionen Kinder unter 18 Jahren bedeutet dies, dass 2023 in Niedersachsen 72,6% von ihnen in Familien lebten, in denen die Eltern verheiratet sind. Bei 10,2% lebten die Eltern in einer Lebensgemeinschaft zusammen, und fast jedes sechste Kind (17,3%) lebte mit einem Alleinerziehenden-Elternteil im Haushalt zusammen.
In 425.000 beziehungsweise mehr als einem Drittel aller Familien mit Kindern (36,8%; hier auch Familien mit Kindern mit jüngstem Kind über 18 Jahre) hatte mindestens ein Familienmitglied eine Zuwanderungsgeschichte. Unter ihnen waren 67,3% Ehepaare, 24,2% Alleinerziehende und 8,6% Lebensgemeinschaften.
Definition des Indikators: Der Indikator gibt die Zahl der Familien- und die Häufigkeitsverteilung der Familiengrößen und -formen an sowie die Zahl und Anteile der Menschen, die in den unterschiedlichen Familienformen zusammenleben.
Eine Familie besteht im Mikrozensus immer aus zwei Generationen. Die Familie umfasst alle Eltern-Kind-Gemeinschaften unter-schiedlicher Familientypen, das heißt Ehepaare, nichteheliche gegen- und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern (ohne Altersbegrenzung) im Haushalt, einschließlich Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.
Methodische Hinweise: Zur Darstellung der Haushalte und ihrer Struktur wird die Bevölkerung in Privathaushalten zu Grunde gelegt. Hierzu zählen alle Personen, die am Haupt- oder Nebenwohnsitz allein (Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden.
Kinder, die gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben und dort eigene Kinder versorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit Partner beziehungsweise Partnerin in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie beziehungsweise "Lebensform".
Weiterführende Informationen: www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Haushalte und Familien – Mikrozensus > Mikrozensus in Niedersachsen
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024