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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Atypische Beschäftigung

Zwar steigt die Zahl der Erwerbstätigen stetig, nicht wenige hiervon stehen jedoch in atypischer Beschäftigung. Zu dieser zählen in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis Beschäftigungen, die in Teilzeit mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche oder geringfügig, befristet oder als Zeitarbeit ausgeübt werden. Dabei ist ein Auftreten von mehreren Merkmalen gleichzeitig nicht unüblich. Atypische Beschäftigung ist oftmals auch freiwillig gewählt.

In Niedersachsen befanden sich 2023 mit rund 716.000 der 3,6 Millionen Kernerwerbstätigen (Erwerbstätige ohne Auszubildende oder Personen in Bildung) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Das entsprach rund einem Fünftel (19,9%). Unter den Männern betrug der Anteil 11,8% (224.000 Personen), bei den Frauen hingegen 29,0% (492.000). Gegenüber dem Vorjahr ging die Gesamtzahl um rund 43.000 Beschäftigte (darunter 30.000 Frauen) beziehungsweise 5,7% stärker zurück als in den Vorjahren.

Bei den Frauen fiel in den Altersgruppen, in denen viele Care-Aufgaben anfallen, auch der Anteil der atypischen Beschäftigung am höchsten aus. In der Altersgruppe 35 bis unter 45 Jahre war er mit 32,4% am höchsten (Vorjahr: 34,0%). Im eingeschränkten langfristigen Vergleich zu 2013 verminderte sich die atypische Beschäftigung bei Frauen zwischen 35 und unter 45 Jahren allerdings in der besonders sorgeintensiven Familienphase um 9,3 Prozentpunkte.

Da viele der atypisch Beschäftigten mindestens zwei Kriterien erfüllten, beispielsweise Befristung und Teilzeittätigkeit, ergibt die Summe der einzelnen Ausprägungen atypischer Beschäftigung mehr als 100%: In fast zwei Dritteln aller Fälle (64,7%) bezog sich das atypische Beschäftigungsverhältnis mindestens auf Teilzeitarbeit mit 20 Stunden oder weniger. Etwas weniger als ein Drittel der atypischen Beschäftigten (31,6%) hatten ein befristetes Beschäftigungsverhältnis und etwa ein Viertel (26,0%) gingen nur einer geringfügigen Beschäftigung nach. Zeitarbeit machte etwa ein Achtel (12,6%) der atypischen Beschäftigung aus. Im eingeschränkten Vergleich zu 2013 haben die geringfügige Beschäftigung und die Teilzeit an Bedeutung verloren (Anteile: 33,3% und 68,5%), die der Zeitarbeit (7,9%) nahm dagegen zu und die befristete Beschäftigung blieb fast unverändert (30,7%).

Definition des Indikators: Unter atypischer Beschäftigung werden alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse verstanden, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen: Befristung, Teilzeitbeschäftigung mit 20 oder weniger Stunden, Zeitarbeitsverhältnis, geringfügige Beschäftigung.
Normalarbeitsverhältnisse sind gekennzeichnet durch eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit mindestens der Hälfte der üblichen vollen Wochenarbeitszeit, ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, die Integration in die sozialen Sicherungssysteme, die Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis.

Methodische Hinweise: Die in die Analyse einbezogenen Erwerbstätigen sind: zwischen 15 bis unter 65 Jahre alt, befinden sich nicht in Bildung oder (Berufs-)Ausbildung, befinden sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).
Bei Vergleichen mit anderen Datenquellen, die Informationen zur atypischen Beschäftigung enthalten, muss berücksichtigt werden, dass der Mikrozensus Bezug auf die Personen in Beschäftigung und nicht auf Beschäftigungsverhältnisse nimmt, die Nebenerwerbstätigkeiten hier nicht mitgezählt werden und der untersuchte Personenkreis hinsichtlich Alter und Bildungsbeteiligung eingeschränkt wurde. Quelle: Mikrozensus.

Weiterführende Informationen:www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Haushalte und Familien, Mikrozensus > Haushalte und Familien – Mikrozensus in Niedersachsen

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024

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