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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Familiensachen vor Gericht

In Niedersachsen wurden 2022 in Familiensachen in 57.158 erledigten Verfahren insgesamt 76.460 Verfahrensgegenstände behandelt. Die drei häufigsten Gegenstände waren wie in den Jahren zuvor elterliche Sorge (25,1%), Versorgungsausgleich und Scheidung (jeweils 20,8%).

Im mittelfristigen Vergleich zu 2017 ist die Gesamtzahl der Verfahrensgegenstände um 5,8% zurückgegangen, wobei die Entwicklung bei den einzelnen Gegenständen mitunter auch die entgegengesetzte Richtung aufwies: So zum Beispiel bei der elterlichen Sorge mit einem Anstieg um 17,5% oder bei Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung gem. §1 GewSchG um 9,4%. Auch die Zahl der Verfahrensgegenstände zur freiheitsentziehenden Unterbringung nach §1631b BGB stieg deutlich an um 13,2% auf 2.684. Darunter fallen Kinder und Jugendliche, die unter anderem als "schwer traumatisiert gelten", als "Systemsprenger" bezeichnet werden, als "Multi-Problem-Kids" oder als "Mehrfachauffällige".

Beim Unterhalt für das Kind ging die Zahl der Verfahrensgegenstände 2022 im Vergleich zu 2017 um 31,3% auf 4.035 zurück, womit auch der Anteil an allen Verfahren nur noch 5,3% betrug. Diese Zahl kann dabei nur einen ungefähren Hinweis auf das Ausmaß der nicht (vollumfänglich) geleisteten Unterhaltszahlungen der verpflichteten Personen liefern, da von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss, da nicht alle Unterhaltsstreitigkeiten gerichtlich geklärt werden.

Wenn nicht wenigstens der Mindestunterhalt vom anderen Elternteil (rechtzeitig) bezahlt wird, kann ein Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragt werden. (Vgl. § 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 3. November 2020 (V. v. 12.09.2019 BGBl. I S. 1393 (Nr. 34)); für 2021: Kinder unter 6 Jahre: 393 Euro, Kinder von 6 bis unter 12 Jahre: 451 Euro, Kinder ab 12 Jahre: 528 Euro., siehe auch Vgl. www.ms.niedersachsen.de > Jugend & Familie > Familien, Kinder und Jugendliche > Familien > Unterhaltsvorschuss)

So sollen Alleinerziehende und ihre Kinder unterstützt und Armutsgefährdung vermieden werden. Die Altersgrenze der Kinder liegt seit Juli 2017 für diese Unterstützungsleistung bei 18 Jahren bei einer unbegrenzten Bezugsdauer.

Im Jahr 2022 waren in Niedersachsen 85.868 Kinder nach dem Unterhaltsvorschussgesetz leistungsberechtigt und damit 1,5% weniger als im Jahr zuvor. Das bedeutet zugleich, dass 6,2% aller Minderjährigen leistungsberechtigt waren beziehungsweise 39,9% der Kinder von Alleinerziehenden (gemessen an 215.000 unter 18-jährigen Kindern, die 2022 in Alleinerziehendenhaushalten lebten. (Quelle: Mikrozensus 2022 Endergebnis) In neun von zehn Fällen (89,3%) war der betreuende Elternteil die Mutter.

Definition des Indikators: Die Rechtspflegestatistik der Familiengerichte gibt Hinweise auf das Ausmaß von Problemlagen von Familien und betroffener Kinder insbesondere bei Trennung der Eltern.
Die Statistik liefert Informationen für die Kapazitätsplanung durch die Justizverwaltung und für die Bewertung und Weiterentwicklung des familienrechtlichen Instrumentariums sowie für die Evaluation der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Familien- und Familienprozessrechts.

Methodische Hinweise: Für die Statistik über Familiensachen werden Verfahren bei den Familiengerichten (Amts- und Oberlandesgerichte) sowie in der Instanz abgeschlossene Verfahren in Familiensachen von den Berichtsstellen an das Statistische Landesamt gemeldet. Es handelt sich um eine Sekundärerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten in den Geschäftsstellen der Familiengerichte. Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigen, dass es zu Mehrfachzählungen kommen kann, da ein Verfahren mehrere Verfahrensgegenstände haben kann. So besteht beispielsweise auch die Möglichkeit innerhalb eines Verfahrens, dass dieses an ein anderes Gericht abgeben wird.
Quelle Leistungsberechtigte Unterhaltsvorschutzgesetz: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Geschäfts-statistik zum Unterhaltsvorschussgesetz. Leistungsberechtigte 2021 und 2022, Stichtag: 31.12. Tabelle 1: Übersicht laufende Fälle, https://www.daten.bmfsfj.de/daten/daten/unterhaltsvorschussgesetz-uvg-geschaeftsstatistik--127534

Weiterführende Informationen:www.destatis.de > Startseite > Themen > Staat > Justiz und Rechtspflege > Publikationen > Zivil- und Familiengerichte: Familiengerichte - Fachserie 10 Reihe 2.2 - 2021

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024

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