Wohnen und Mietbelastung
Wohnkosten machen einen der größten Teile der Lebenshaltungskosten aus. Im Alter steigt dieser Anteil typischerweise, da die Einkommen sinken, während die Mietkosten mindestens gleich bleiben, sofern kein Umzug in eine günstigere Wohnung erfolgt.
Auch wenn Mietkosten bei bereits langjährig bestehenden Mietverträgen niedriger ausfallen als bei Neuvermietungen, steigen jedoch oftmals die Nebenkosten. Insbesondere für Energie hatten sich die Preise in den Jahren 2022 und 2023 inflationsbedingt kräftig erhöht. In der Folge stiegen die Wohnkosten insgesamt, was in mehr Haushalten als zuvor zu einer Wohnkostenüberbelastung geführt hat. Diese liegt vor, wenn Haushalte mehr als 40% ihres Nettoeinkommens für die Wohnkosten, einschließlich Energieausgaben (in Haushalten zur Miete und in Eigenheimen/Eigentumswohnungen) ausgeben müssen. (Das geht aus der Erhebung EU-SILC hervor, siehe Eurostat (https://ec.europa.eu/) Datentabelle ILC_LVHO07A.)
Während in Niedersachsen 2023 im Durchschnitt insgesamt 13,4% der Bevölkerung von Wohnkostenüberlastung betroffen waren, fiel der Anteil bei der Bevölkerung ab 65 Jahren mit 15,6% höher aus. Frauen waren in dieser Altersgruppe mit 17,7% gegenüber Männern mit 13,2% weitaus öfter betroffen. Unter den armutsgefährdeten Frauen in dieser Altersgruppe war sogar fast jede Zweite (48,2%) bei den Wohnkosten überbelastet, unter den nichtarmutsgefährdeten Frauen war es jede Zehnte (9,8%).
Haushalte mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen, um Unterstützung bei den Wohnkosten zu erhalten. Dabei besteht fast die Hälfte der Wohngeldhaushalte aus Haushalten, in denen Personen im Ruhestand leben. 2022 betrug ihr Anteil an allen Wohngeldhaushalten 46,7%.
Die durchschnittliche Wohnkostenbelastung reiner Wohngeldhaushalte lag vor dem Erhalt von Wohngeld bei 46,7% und damit etwas höher als im Durchschnitt (44,3%). Durch das Wohngeld sank die Belastung auf 29,2%, bei allen reinen Wohngeldhaushalten auf 26,8%.
Definition des Indikators: Nach der Definition der Europäischen Union (EU) liegt eine Wohnkostenüberbelastung vor, wenn ein Haushalt mehr als 40% seines verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aufwendet.
Wohnkosten umfassen hierbei Miete oder Hypothekenzahlungen, Nebenkosten (wie Wasser, Strom, Gas und andere Versorgungsleistungen), Instandhaltungskosten und andere wohnungsbezogene Ausgaben.
Methodische Hinweise: Quellen: EU-SILC (Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen). Armutsgefährdung gemessen am Bundesmedian.
Weiterführende Informationen:www.destatis.de > Startseite > Themen > Gesellschaft und Umwelt > Wohnen > Mieten und finanzielle Belastungen durch die Wohnsituation
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024