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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Schwangerschaftsabbrüche

In Niedersachsen wurden 2022 insgesamt 8.976 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen und damit 8,2% mehr als im Jahr zuvor. Mittelfristig stieg die Zahl gegenüber 2017 um 8,0% an und deutschlandweit um 3,2% auf 103.312. Die Zahl der Abbrüche bezogen auf 1.000 Geborene in Niedersachsen lag 2022 bei 125,4 nach 117,0 im Vorjahr (2017: 113,4). In Deutschland insgesamt waren es 2022 je 1.000 Geborene 139,2 Abbrüche gegenüber 129,3 ein Jahr zuvor (2017: 127,1).

Mit Blick auf die jungen Altersgruppen zeigt sich: Wenn Teenager (Jugendliche bis unter 20 Jahren) schwanger werden, ist die Wahrscheinlichkeit viel höher, dass ein Abbruch durchgeführt wird, als es bei Schwangeren insgesamt der Fall ist. Dies war auch 2022 so: Addiert man die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche und die Zahl der Geborenen von Müttern unter 20 Jahren, zeigt sich, dass etwa jede dritte Schwangerschaft (35,8%) in dieser Altersgruppe abgebrochen wurde und bei den unter 18-Jährigen fast jede zweite (45,0%). Im Gesamtdurchschnitt war es hingegen etwa jede neunte Schwangerschaft (11,1%).

Im Jahr 2022 gab es in Niedersachsen 636 (2020: 607) Schwangerschaftsabbrüche junger Frauen unter 20 Jahren, was ein Anteil von 7,1% an allen Schwangerschaftsabbrüchen bedeutete. Die Zahl der Abbrüche in dieser Altersgruppe ist im Gegensatz zur Gesamtzahl aller Abbrüche von 2017 zu 2022 um 4,6% zurückgegangen. Allerdings gab es auch nur 1.143 Geborene von Frauen im Teenageralter. Von unter 18-Jährigen gab es 2022 in Niedersachsen 252 Abbrüche und 308 Geborene.

Definition des Indikators: Der Indikator gibt die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche nach Altersgruppe und Wohnort der Frau und die Quote bezogen auf die Anzahl der Geborenen (Lebend- und Todgeborene) im selben Jahr wieder.

Methodische Hinweise: Es handelt sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht der Inhaberinnen und Inhaber der Arztpraxen sowie Leiterinnen und Leiter der Krankenhäuser, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.
Die rechtliche Voraussetzung eines Schwangerschaftsabbruches ergibt sich aus dem Vorliegen einer Indikation (medizinisch oder kriminologisch) oder nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle. In der Statistik werden auch Familienstand, Zahl der minderjährigen Kinder im Haushalt sowie die Zahl der bisher lebendgeborenen Kinder erfasst.

Weiterführende Informationen:www.ms.niedersachsen.de > Frauen und Gleichstellung > Frauen & Gesundheit > Schwan-gerschaftskonflikt/Schwangerschaftsabbruch, www.destatis.de > Themen > Gesellschaft und Umwelt > Gesundheit > Schwangerschaftsabbrüche sowie unter http://www.gbe-bund.de

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024

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