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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Sozialhilfe soll als "letztes Auffangnetz" vor Armut, sozialer Ausgrenzung und besonderer Belastung schützen. Sie soll den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Sozialhilfe erbringt gemäß dem SGB XII existenzsichernde Leistungen für Personen, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft (insbesondere durch Einkommen und Vermögen) decken können und keine ausreichenden Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben. Die Leistungen werden vor allem nach dem 3. Kapitel "Hilfe zum Lebensunterhalt" und dem 4. Kapitel "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" erbracht.

Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) erhielten in Niedersachsen Ende 2020 insgesamt 22.690 Personen beziehungsweise 28 von 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (nach Wohnort). Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger stark zurückgegangen (-40,4%), da die "besondere Wohnform" der Eingliederungshilfe seitdem nicht mehr zu den (stationären) Einrichtungen zählt. Für Menschen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten und in einer besonderen Wohnform leben, entfällt damit seit dem 1. Januar 2020 der Bezug von HLU in Form des sog. weiteren notwendigen Lebensunterhalts in Einrichtungen (Bekleidungspauschale und Barbetrag zur freien Verfügung). Das Durchschnittsalter der HLU-Beziehenden betrug 50,3 Jahre.

Die meisten HLU-Beziehenden je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern waren in Südniedersachsen und im Osten des Landes zu finden, das heißt in den Kreisen der Statistischen Region Braunschweig (30 je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern). Allerdings war der Wert im Landkreis Uelzen mit 83 Beziehenden je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern am höchsten.

Auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung waren in Niedersachsen am 31.12.2020 insgesamt 118.305 Menschen (am Wohnort) angewiesen, wovon 56.284 auf Personen entfiel, die die Regelaltersgrenze zum Renteneintritt erreicht hatten.. (Nach Sitz des Trägers gab es im Dezember 2020 in Niedersachsen 117.125 Beziehende, darunter 56.045 über der Regelaltersgrenze, 1.849 mehr als im Vorjahr.) Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Niedersachsen um 5,4% und bei denen, die die Regelaltersgrenze bereits
erreicht hatten, also im Rentenalter waren, um 3,4%. Die Quote bezogen auf die gleichaltrige Bevölkerung im Rentenalter lag 2020 bei 3,3%, was dem Bundesdurchschnitt entsprach. Frauen und Männer waren gleichermaßen betroffen. Die Quote unter den Deutschen betrug 2,6% gegenüber 22,3% beim Bevölkerungsteil mit ausländischer Staatsangehörigkeit.

Definition des Indikators: Leistungen nach SGB XII erhalten nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch andere Sozialleistungen decken können. Dazu gehören zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, Langzeiterkrankte und Vorruhestandsrentner sowie Personen mit zu geringem Renteneinkommen.

Methodische Hinweise: Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) (3. Kap. SGB XII) werden für die Berechnung des Anspruchs die Angehörigen der Haushaltsgemeinschaft einbezogen (Ehegatten, Lebenspartner, Personen in eheähnlicher Gemeinschaft sowie minderjährige, unverheiratete Kinder). Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kap. SGB XII) erhalten dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren und Personen, die die Rentenregelaltersgrenze erreicht haben (2020: 65 Jahre und 9 Monate), die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können. Für die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven erfolgt die Angabe in Fällen, statt Personen, daher sind die Angaben nur eingeschränkt aussagekräftig und mit Personenangaben der anderen kreisfreien Städte und Landkreise nur eingeschränkt vergleichbar.

Weiterführende Informationen:www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Soziales

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022