Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld
Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Das Wohngeld stellt immer nur einen Zuschuss zur Miete oder Belastung dar. Ein Teil der Wohnkosten muss in jedem Fall von der antragstellenden Person getragen werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Familieneinkommen und der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung. Wohngeld wird nicht nur für besonders preisgünstigen Wohnraum gewährt, auch die Miete für Wohnraum zu durchschnittlichen Kosten wird bezuschusst. (Vgl. BMI: Wohngeld- und Mietenbericht 2018, S. 51, siehe www.bmi.bund.de)
In Niedersachsen gab es 2020 insgesamt 62.265 Wohngeldhaushalte und damit fast ein Viertel (+23,0%) mehr als im Vorjahr. Der Anteil an allen Privathaushalten betrug 1,6% (Deutschland: 618.200; +22,6%; Quote: 1,5%). "Der Anstieg hängt mit der zum Jahresanfang 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform zusammen, die mehr Haushalte als zuvor zum Wohngeldbezug berechtigt. Miethöchstbeträge wurden infolgedessen regional gestaffelt angehoben und der Wohngeldanspruch auf höhere Einkommensbereiche ausgeweitet. Möglicherweise haben auch Einkommensverluste der Haushalte infolge der Corona-Krise zum Anstieg beigetragen." (Bundesamt für Statistik, Pressemitteilung vom 12. November 2021: 22,6% mehr Haushalte bezogen im Jahr 2020 Wohngeld, www.destatis.de) Die Summe der Wohngeldhaushalte teilte sich auf in 58.375 reine Wohngeldhaushalte und 3.890 wohngeldrechtliche Teilhaushalte (siehe methodische Hinweise).
Mehr als die Hälfte (52,2%) aller reinen Wohngeldhaushalte waren Einpersonenhaushalte. Dahinter folgten Vierpersonenhaushalte mit 11,4%, Zweipersonenhaushalte mit 11,3% und Fünfpersonenhaushalte mit 9,5% (Dreipersonenhaushalte: 7,2%; Haushalte mit sechs und mehr Personen: 8,5%). Insbesondere Einpersonenhaushalte und Haushalte mit vier Personen und mehr waren damit überproportional oft auf Wohngeld angewiesen. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch belief sich für alle reinen Wohngeldhaushalte auf 183 Euro (2019: 156 Euro). Bei den Einpersonenhaushalten darunter betrug das Wohngeld durchschnittlich 122 Euro, bei Zweipersonenhaushalten 166 Euro, bei Dreipersonenhaushalten 185 Euro und bei Vierpersonenhaushalten 223 Euro. In fast der Hälfte aller Wohngeldhaushalte (45,1%) lebten Minderjährige. In 56,2% der Wohngeldhaushalte war die beziehungsweise der Haupteinkommensbeziehende eine Nichterwerbsperson, darunter waren mehr als drei Viertel (78,6%) Rentnerinnen und Rentner.
Regional fanden sich hohe Anteile der Wohngeldhaushalte an allen Privathaushalten vor allem im Westen Niedersachsens wieder (Höchstwert Delmenhorst mit 2,7%). Besonders niedrige Werte verzeichneten vermehrt die Landkreise in den Statistischen Regionen Braunschweig (Minimalwert: Landkreis Gifhorn: 0,9%) und Lüneburg.
Definition des Indikators: Der Indikator gibt den Anteil der Wohngeldhaushalte an allen Privathaushalten wieder sowie die Struktur der Wohngeldhaushalte.
Methodische Hinweise: Wohngeldrechtliche Teilhaushalte sind Haushalte, in denen Beziehende von staatlichen Transferleistungen, die nicht selbst wohngeldberechtigt sind, mit Personen zusammen leben, die wohngeldberechtigt sind. In reinen Wohngeldhaushalten haben alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld. Quelle Zahl der Privathaushalte: Mikrozensus 2019.
Weiterführende Informationen: Statistisches Bundesamt: Sozialleistungen, Wohngeld (Fachserie 13 Reihe 4), 2019 (Startseite > Themen > Gesellschaft und Umwelt > Soziales > Wohngeld. www.destatis.de. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) www.bmi.bund.de
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022