Von Scheidung der Eltern betroffene Kinder
Das Zerbrechen von Partnerschaften und Familien durch Trennung, Scheidung und Tod birgt das Risiko arm zu werden. Das gilt besonders, wenn Kinder mitbetroffen sind und ein Elternteil sich alleinerziehend im Alltag um die Kinder kümmern muss, wie die hohe Armutsgefährdungsquote von Alleinerziehendenhaushalten zeigt (2019: 43,5%). (vgl. Armutsgefährdung nach Familienform, Bildung und Herkunft)
Detaillierte und umfassende Aussagen über das Ausmaß solcher Familienumbrüche kann die amtliche Statistik allerdings nur eingeschränkt machen. Auch wenn die Ehe an Bedeutung für die Familiengründung abnimmt und immer mehr Eltern ohne Trauschein mit ihren Kindern als Familie zusammenleben, kann die Scheidungsstatistik Aussagen darüber treffen, in welchem Ausmaß Kinder durch Trennung der Eltern betroffen sind.
In Niedersachsen wurden 2019 insgesamt 15.275 Ehen geschieden, von denen mit 8.261 etwas mehr als die Hälfte Ehen von Eltern mit minderjährigen Kindern waren. Die Anzahl der betroffenen Kinder unter 18 Jahren betrug 13.794. Gegenüber dem Vorjahr ließen sich mit 0,6% nur wenig mehr Paare scheiden und es waren 0,6% mehr Kinder betroffen.
Von 2009 bis 2019 ging die Zahl der Scheidungen um etwas mehr als ein Fünftel (-20,4%) zurück und die Zahl jener mit gemeinsamen Kindern unter 18 Jahren um etwas weniger als ein Viertel (23,2%).
Die Quote der jährlich von einer Scheidung betroffenen minderjährigen Kinder je 1.000 der unter 18-Jährigen sank im Vergleich der Jahre 2009 zu 2019 von 12,6 auf 10,4 Kinder.
Definition des Indikators: Der Indikator gibt die Anzahl der von einer Scheidung betroffenen minderjährigen Kinder zum Zeitpunkt der Ehescheidung sowie ihre Quote je 1.000 minderjährige Kinder in der Gesamtbevölkerung wieder.
Methodische Hinweise: Erfasst werden alle gerichtlichen Ehelösungen von Deutschen und Ausländerinnen und Ausländern durch deutsche Gerichte. Nicht gezählt werden Fälle, in denen beide Ehepartnerinnen beziehungsweise -partner Mitglieder der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sind.
Ehescheidungen werden auf Landkreisebene nach dem Gerichtsstand der Ehesache zugeordnet.
Weiterführende Informationen: siehe Anhang und www.statistik.niedersachsen.de > LSN-Online Datenbank > 140 Statistik der Ehescheidungen > Tabelle K140020
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021