Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Sozialhilfe soll als "letztes Auffangnetz" vor Armut, sozialer Ausgrenzung und besonderer Belastung schützen. Sie soll den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Sozialhilfe erbringt gemäß dem SGB XII existenzsichernde Leistungen für Personen, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft (insbesondere durch Einkommen und Vermögen) decken können und keine ausreichenden Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben. Die Leistungen werden vor allem nach dem 3. Kapitel "Hilfe zum Lebensunterhalt" und dem 4. Kapitel "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" erbracht.
Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) erhielten in Niedersachsen am 31.12.2022 insgesamt 24.535 Personen (nach Träger; Frauenanteil: 50,4%). Es handelt sich um Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen niedersächsischer Träger. Die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII werden auf Ebene der Bundesländer nach dem Ort des Trägers der Leistung (Trägerprinzip) und auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte nach dem Hauptwohnsitz der Empfängerinnen und Empfänger der Leistung (Wohnsitzprinzip) nachgewiesen. Dabei können der Sitz des Trägers und der Hauptwohnsitz der Leistungsberechtigten – auch länderübergreifend – voneinander abweichen. Nach Wohnort gab es am 31.12.2022 in Niedersachsen 23.810 HLU-Leistungsbeziehende. (In der LSN Online-Regionaldatenbank werden auch die Landesergebnisse am Wohnort angegeben.)
Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl um 6,7%, was vor allem auf den Zuwachs von 2.120 Ukrainerinnen und Ukrainern zurückzuführen war. Das Durchschnittsalter der HLU-Beziehenden betrug 53,3 Jahre, wobei leistungsbeziehende Frauen im Durchschnitt fast sieben Jahre älter waren als Männer (56,7 gegenüber 50,0 Jahren).
Überdurchschnittlich viele und damit mehr als 29 HLU-Beziehende je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner (nach Wohnort) waren vor allem im Süden und Osten Niedersachsens zu finden. Den höchsten Wert von 77 erreichte wie im Vorjahr der Landkreis Goslar, mit einer Quote, die dem 2,7-fachen des niedersächsischen Durchschnitts entsprach.
Auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung waren in Niedersachsen im Dezember 2023 insgesamt 128.840 Personen (Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen niedersächsischer Träger) angewiesen. Das waren 1.650 Personen mehr als im Vorjahresmonat. Dabei nahm die Zahl derjenigen im Alter von 18 Jahren bis unter die Regelaltersgrenze um 2,0% ab, während die derjenigen, die die Regelaltersgrenze zum Renteneintritt erreicht hatten, um 4,3% zunahm. Die Quote der Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger im Alter und bei Erwerbsminderung insgesamt lag 2023 bei 1,9%.
Definition des Indikators: Leistungen nach SGB XII erhalten nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch andere Sozialleistungen decken können. Dazu gehören zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, Langzeiterkrankte und Vorruhestandsrentner sowie Personen mit zu geringem Renteneinkommen.
Methodische Hinweise: Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) (3. Kap. SGB XII) werden für die Berechnung des Anspruchs die Angehörigen der Haushaltsgemeinschaft einbezogen (Ehegatten, Lebenspartner, Personen in eheähnlicher Gemeinschaft sowie minderjährige, unverheiratete Kinder). Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kap. SGB XII) erhalten dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren und Personen, die die Rentenregelaltersgrenze erreicht haben (2022: 65 Jahre und 11 Monate), die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können.
Weiterführende Informationen:www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Soziales > Übersicht
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024