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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Erziehungshilfen und Schutzmaßnahmen

Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder der beziehungsweise des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für ihre oder seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Zu den typischen Formen von Erziehungshilfe gehören: familienunterstützende (Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistände), familienergänzende (Tagesgruppe) und familienersetzende/-ergänzende Hilfen (Vollzeitpflege, Heimerziehung oder sonstige Wohnformen, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung).

Ende 2019 waren in Niedersachsen 19.540 Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis unter 21 Jahren in einer anderen Familie oder in einem Heim untergebracht oder wurden in einer Tagesgruppe betreut. Je 1.000 unter 21-Jährige haben 12,3 diese familienersetzenden und -ergänzenden Hilfen erhalten, 5,7 in der Heimerziehung und 5,3 in Form von Vollzeitpflege in einer anderen Familie. Hohe Quoten gab es gehäuft insbesondere in Südniedersachsen und in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Nordwesten des Landes, die höchsten allerdings im Landkreis Lüchow-Dannenberg (25,4; Minimum: Wolfsburg: 6,9).

Zu den weiteren Aufgaben der Jugendhilfe gehören unter anderem Pfleg- und Vormundschaften für Kinder und Jugendliche sowie vorläufige Schutzmaßnahmen (Gesamtübersicht siehe § 2 Absatz 3 SGB VIII). Letztere meinen von den Jugendämtern in Obhut genommene Kinder und Jugendliche, die akut gefährdet sind oder um Inobhutnahme bitten. Ihre Zahl ging 2019 gegenüber 2018 in Niedersachsen um 331 (6,3%) auf 4.957 zurück, was vor allem auf den Rückgang der in Obhut genommenen unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland zurückzuführen war (Anzahl: -340; -36,3%). Dieser Anteil an allen Inobhutnahmen verringerte sich auf 12,0% (Deutschland: 17,5%). Dagegen stieg die Zahl der Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen, insbesondere wegen Anzeichen für körperliche und beziehungsweise oder psychische Kindesmisshandlung in der Summe ähnlich stark wie im vorherigen Jahr an (+46,6% auf 1.003 Fälle). Der häufigste Anlass war die "Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils" (43,7%; Deutschland: 38,4%). Auf 10.000 Minderjährige kamen in Niedersachsen 37,2 vorläufige Schutzmaßnahmen (Deutschland: 41,2).

Unter die gesetzlichen Vertretungen, die die Jugendhilfe leistet, fallen auch Beistandschaften, wovon es 2019 insgesamt 62.842 gab. Dabei unterstützen die Jugendämter vor allem bei der Vaterschaftsfeststellung oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Alleinerziehenden. Auf 10.000 Minderjährige kamen 2019 in Niedersachsen 471,8 Beistandschaften.

Definition des Indikators: Die Kinder- und Jugendhilfe bietet eine Reihe von Unterstützungen für Kinder und Jugendliche und für ihre Eltern an, sie reichen von der Erziehungsberatung bis hin zur Heimerziehung.

Bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämtern) werden Daten über alle ambulanten, teilstationären und stationären erzieherischen Hilfen sowie über die Eingliederungshilfen für seelisch behinderte, junge Menschen und die Hilfen für junge Volljährige erfasst. Bei den Erziehungsberatungen werden die Beratungsstellen der freien Jugendhilfeträger einbezogen. Erziehungsberatung, Einzelbetreuung junger Menschen sowie die Sozialpädagogische Familienhilfe werden an dieser Stelle nicht betrachtet.

Die örtlichen Jugendhilfeträger melden die Leistungen zu Pflegeerlaubnis, Pfleg-, Vormund-, Beistandschaften und Sorgerecht. Vorläufige Schutzmaßnahmen nach §§ 42 und 42a SGB VIII sind die in einem Kalenderjahr beendeten vorläufigen Maßnahmen der Jugendämter für Kinder und Jugendliche. Die Jugendämter nehmen Kinder und Jugendliche in Obhut, wenn diese darum bitten, eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht oder ein ausländisches Kind oder eine ausländische Jugendliche beziehungsweise ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland gekommen ist.

Methodische Hinweise: Es handelt sich um jährliche Totalerhebungen. Die deutlichen regionalen Unterschiede sind nicht immer Folge regional unterschiedlich stark ausgeprägter Problemlagen für Kinder und Jugendliche, da vor allem bei Jugendlichen der Ort, wo die Schutzmaßnahme eingeleitet wird, nicht identisch mit ihrem Wohnort sein muss.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang und www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Soziales. Detaillierte Berichterstattung: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Basisberichte der Landesjugendhilfeplanung

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021