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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Alleinerziehende

Im Jahr 2023 lebten in Niedersachsen 279.000 Alleinerziehende, wovon mit 217.000 mehr als drei Viertel (77,9%) Frauen waren und 21,1% Männer. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Gesamtzahl um 8,9% und gegenüber 2021 um 15,1% beziehungsweise rund 37.000. Zurückzuführen ist dieser hohe Anstieg insbesondere auf die vielen geflüchteten Mütter mit ihren Kindern aus der Ukraine.

Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern machten mit 160.000 Müttern und Vätern 57,4% an allen Alleinerziehenden aus. Sie sind in der Regel mit einem höheren Betreuungs-, Erziehungs- oder Pflegeaufwand konfrontiert als diejenigen mit ausschließlich erwachsenen Kindern. Bei den alleinerziehenden Elternteilen (80,4% Mütter) lebten dabei 241.000 Kinder unter 18 Jahren und damit 17,3% aller minderjährigen Kinder. Unter ihnen waren 113.000 Kinder jünger als zehn Jahre, also in einem Alter mit hohem Betreuungsbedarf.

Von den alleinerziehenden Müttern insgesamt gingen fast zwei Drittel (62,7%) beziehungsweise 136.000 einer Erwerbstätigkeit nach. Bei den Müttern insgesamt war dieser Anteil mit 68,6% zwar höher, sie arbeiteten jedoch deutlich öfter in Teilzeit (70,4% - Angaben jeweils realisiert erwerbstätig) als alleinerziehende Mütter (60,0%). Bei Letzteren lag der Vollzeitanteil mit 40,0% demnach um 10,4 Prozentpunkte höher als bei den Müttern insgesamt (29,6%). Der Erwerbstätigenanteil unter den alleinerziehenden Vätern (76,0%) lag gegenüber den alleinerziehenden Müttern deutlich höher, zudem arbeiteten sie in der Regel in Vollzeit (87,0%), was bei den Vätern insgesamt sowieso der Fall ist. Der Unterschied unter den Alleinerziehenden wird zudem damit zu tun haben, dass der Altersdurchschnitt der Kinder alleinerziehender Väter höher ausfällt als bei Kindern, die bei ihren alleinerziehenden Müttern leben. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Vollzeit ist so besser möglich, da der Betreuungsbedarf in der Regel niedriger ist.

Von den alleinerziehenden Müttern hatten 2023 insgesamt 45,6% ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1.500 Euro. Bei den Müttern insgesamt lag der Anteil derjenigen mit einem Nettoeinkommen unter 1.500 Euro mit 58,8% zwar noch darüber. Das liegt zum einen an der höheren Teilzeitquote, aber auch an entsprechenden Steuerklassen, die bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren in den meisten Fällen für das Einkommen der Mutter ungünstiger ausfällt als bei den Vätern. Damit ist das persönliche Nettoeinkommen niedriger als bei alleinerziehenden Müttern. Im Gegensatz zu Alleinerziehenden verfügen die meisten Ehepaare oder Lebensgemeinschaften aufgrund doppelter Erwerbstätigkeit jedoch noch über ein zweites Einkommen, das zum Haushaltsnettoeinkommen beiträgt. Bei Haushalten von Alleinerziehenden handelt es sich hingegen beim persönlichen Einkommen zugleich um das gesamte Haushaltsnettoeinkommen.

Bei vielen Alleinerziehenden reicht dieses persönliche Einkommen zur Abdeckung des Grundbedarfs jedoch nicht aus, weswegen mehr als jede dritte alleinerziehende Person (34,5 %) von unter 18-jährigen Kindern in Niedersachsen im Juni 2023 auf Bürgergeld angewiesen war. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl um 3,9% auf 55.156 Alleinerziehende.

Definition des Indikators: Alleinerziehende sind laut Mikrozensus Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner bezie-hungsweise -partnerin mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartnerinnen beziehungsweise -partnern im Haushalt zählen zu Lebensgemeinschaften mit Kindern. Der Indikator gibt Auskunft über Anzahl, Entwicklung und Struktur von Alleinerziehenden(-familien).

Methodische Hinweise: Zur Darstellung der Haushalte und ihrer Struktur wird die Bevölkerung in Privathaushalten zu Grunde gelegt. Hierzu zählen alle Personen, die am Haupt- oder Nebenwohnsitz allein (Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Das persönliche Nettoeinkommen schließt Unterhaltszahlungen mit ein.

Weiterführende Informationen: www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Haushalte und Familien – Mikrozensus > Mikrozensus in Niedersachsen

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024