Bekämpfte Armut: Soziale Mindestsicherung
Die "bekämpfte Armut" bezeichnet das Ausmaß der Abhängigkeit von staatlichen Mindestsicherungsleistungen, deren Empfängerinnen und Empfänger "behördlich wahrgenommen" als arm gelten: Durch die Transferleistungen soll ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Drei beziehungsweise fünf Hilfearten werden zu den Leistungen der "sozialen Mindestsicherung" gezählt: Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), die Sozialhilfe nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Deutschlandweit sank bis Ende 2019 die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen auf rund 6,9 Millionen Menschen und damit auf den niedrigsten Wert seit Erhebung der Zahlen im Jahr 2006. Auch in Niedersachsen setzte sich die rückläufige Entwicklung fort, nur 2011 und 2012 waren die Werte niedriger als 2019 mit 680.185 leistungsbeziehenden Personen. Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl deutlich um 4,8%, was zum größten Teil daran lag, dass viel weniger Menschen auf SGB II-Leistungen angewiesen waren als noch 2018.
Dagegen ging die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger, die auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen waren nur sehr leicht zurück (-0,5%). Die Teilgruppe derer, die die Regelaltersgrenze überschritten hatte, verkleinerte sich lediglich um 0,2% auf 54.196 Personen, die "bekämpfte" Altersarmut gemessen an der gleichaltrigen Bevölkerung verharrte damit auf dem Niveau des Vorjahres von 3,2%. Die Mindestsicherungsquote, die den Anteil der Empfängerinnen und Empfänger aller Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung angibt, verringerte sich
dagegen in Niedersachsen 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte auf 8,5%.
Wie bei der Armutsgefährdung Kinder und Jugendliche stärker als der Durchschnitt betroffen sind, sind sie auch überdurchschnittlich oft auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen. Die "Kinderarmutsquote" lag 2019 bei 14,0%. Etwa jedes siebte Kind unter 18 Jahren war folglich von Mindestsicherungsleistungen abhängig. Bei den Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit war es sogar mehr als jedes zweite (53,4%). Darüber hinaus erhielten Eltern, deren Einkommen zwar für sich selbst, nicht aber für ihre im Haushalt lebenden unverheirateten Kinder unter 25 Jahren ausreichte, für 34.966 Kinder seitens der Familienkasse einen Kinderzuschlag.
Dass es sich bei der bekämpften Armut besonders um eine verfestigte Armut handelt, zeigt der Blick auf die Dauer der Hilfebedürftigkeit. Denn etwa zwei Drittel unter den erwerbsfähigen SGB II-Leistungsempfängerinnen und -empfängern, bezogen bereits mehr als zwei Jahre Leistungen (ALG II), darunter 44,6% sogar vier Jahre und länger.
Im Corona-Jahr 2020 sank in Niedersachsen bis Dezember die Zahl der SGB II-Leistungsempfängerinnen und -empfänger im Vergleich zum Dezember 2019 um 0,4% auf 517.386. Vor diesem Hintergrund wird auch die Zahl der Mindestsicherungsleistungsbeziehenden 2020 insgesamt auf dem Niveau vom Vorjahr liegen.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021