Bekämpfte Armut: Soziale Mindestsicherung
Die "bekämpfte Armut" bezeichnet das Ausmaß der Abhängigkeit von staatlichen Mindestsicherungsleistungen, deren Empfängerinnen und Empfänger "behördlich wahrgenommen" als arm gelten: Durch die Transferleistungen soll ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Fünf Hilfearten bilden dabei zusammen die Leistungen zur "sozialen Mindestsicherung": Das Bürgergeld nach dem SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, das heißt die Hilfe zum Lebensunterhalt (außerhalb von Einrichtungen) und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Nach dem historischen Tief Ende 2021 stieg die Zahl der Menschen in Niedersachsen, die auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen waren bis Ende 2022 deutlich an um rund ein Zehntel auf 721.571 Personen. Die Mindestsicherungsquote lag damit bei 8,9%. Zurückzuführen war diese Entwicklung hauptsächlich auf die hohe Fluchtmigration aus der Ukraine. Die Zahl der ukrainischen Mindestsicherungsempfängerinnen und -empfänger vergrößerte sich binnen eines Jahres um rund 83.400 Personen. Ohne diesen Zuwachs wäre die Gesamtzahl der Leistungsbeziehenden um rund 17.400 zurückgegangen.
Eine Zunahme gab es bei allen Hilfearten der Mindestsicherung, jedoch außer im SGB II nicht allein schon bedingt durch ukrainische Staatsangehörige. Im SGB II stieg die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um ein Zehntel (10,2%), bei den Asylbewerberleistungen um fast ein Fünftel (19,7%) und bei der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen etwas weniger als ein Fünftel (18,3%). Die Zahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vergrößerte sich "nur" um 5,8% im Vergleich Ende 2022 zu Ende 2021. Bei denjenigen darunter, die die Altersgrenze erreicht hatten, also im Kontext der bekämpften Altersarmut stehen, vergrößerte sich die Zahl jedoch um 12,2%.
Bis zum Redaktionsschluss lagen auch Zahlen für 2023 aus dem SGB II und der Grundsicherung im Alter vor. Die Kinderarmutsquote stieg erneut an und lag im Juni 2023 bei 13,2%, sodass mehr als 153.000 Kinder unter 15 Jahren von Bürgergeld abhängig waren. (Darüber hinaus wurde die vorrangige Leistung des Kinderzuschlags vermehrt in Anspruch genommen, und zwar um etwas mehr als ein Viertel im Vergleich zum Vorjahresmonat.)
Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung lag im Dezember 2023 bei 128.840 Personen, wobei die Zahl derjenigen bis zur Regelaltersgrenze zurückging und die derjenigen ab der Regelaltersgrenze weiter zunahm.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024