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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Wanderungen

Neben den Geburten und Sterbefällen haben Wanderungsbewegungen einen direkten Einfluss auf den Bevölkerungsstand. Zugleich sind Zu- und Abwanderung gute Indikatoren für die Attraktivität einer Region wie zum Beispiel für das Arbeitsplatzangebot, das (Aus-)Bildungsangebot oder den Wohnstandort. Die Zuwanderung aus dem Ausland wird stark durch internationale Entwicklungen bestimmt, wie durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU, die zu einem verstärkten Zuzug aus ost- und südosteuropäischen Staaten geführt hat. Seit 2014 und besonders im Jahr 2015 sind zahlreiche Schutzsuchende, vor allem aus dem Nahen Osten, ins Land gekommen.

Niedersachsen verzeichnete 2020 insgesamt 229.236 Zuzüge (2019: 272.354) und gleichzeitig 194.943 Fortzüge (237.325). Das Wanderungsgeschehen ist damit pandemiebedingt merklich zurückgegangen: Die Zahl der Zuzüge lag 15,8% unter dem Vorjahreswert, die Fortzüge 17,9% darunter. Netto gewann das Land so 34.293 Einwohnerinnen und Einwohner hinzu, der Wanderungssaldo lag damit nur um 736 Personen unter dem Vorjahreswert. Der Wanderungssaldo mit dem Ausland betrug 27.149 (2019: 38.216) Personen, mit den anderen Bundesländern folglich +7 144. Die Bedeutung dieser Binnenmigration hat sich damit im Vergleich zu 2019 (Wanderungssaldo: -3 187) umgekehrt und ist im Jahr 2020 deutlich gestiegen. Bezogen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner wuchs die Bevölkerung in Niedersachsen somit ähnlich stark wie ein Jahr zuvor durch Nettozuwanderung um 4,3 Einwohnerinnen und Einwohner (Auslandssaldo: +3,4; Inland: +0,9).

Die meisten aus dem Ausland Zugewanderten kamen wie in den Vorjahren aus Rumänien mit einer Nettozuwanderung von 4.838 Personen. Dahinter folgte Bulgarien (+2.537), Syrien (+2.368) und die Russische Föderation (+2.202). An fünfter Stelle lagen die Nettozuzüge aus der Türkei (1.763).

Bis auf die Altersgruppe der 65-Jährigen und älter (-280) gewann das Land altersgruppenunabhängig netto Einwohnerinnen und Einwohner hinzu: 30,7% waren unter 18 Jahre, 22,5% zwischen 18 und unter 25 Jahren, 12,3% zwischen 25 und unter 30 Jahren. Die 30- bis unter 50-Jährigen machten 30,1% aus und die 50- bis unter 65-Jährigen 4,4%.

Neben den kreisfreien Städten Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Osnabrück und Wilhelmshaven verzeichneten 2020 nur die Landkreise Goslar und Göttingen mehr Fortzüge als Zuzüge. Vergleichsweise hohe Zuwächse von Einwohnerinnen und Einwohnern durch Wanderungsgewinne verzeichneten gehäuft vor allem Landkreise in der Statistischen Region Lüneburg (+7,0 je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner). Den Höchstwert mit einem Wanderungssaldo von 13,4 je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner wies allerdings der Landkreis Wittmund auf.

Unterdurchschnittlich fiel wie in den Jahren zuvor das Wanderungsgeschehen vor allem in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Süden des Landes aus, was mit dort eher niedrigen Geburtenzahlen nur zu einem unterdurchschnittlichen Bevölkerungswachstum oder auch einem Bevölkerungsrückgang führte.

Definition des Indikators: Der Wanderungssaldo ergibt sich aus der Differenz der Zahl der Zuzüge und der Fortzüge über die Grenzen der jeweiligen Gebietseinheit innerhalb eines Berichtsjahres. Für den Wanderungssaldo je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner wird diese Differenz durch die Bevölkerung zum 31.12. desselben Jahres dividiert und mit 1.000 multipliziert.

Methodische Hinweise: Die Wanderungsstatistik beruht auf den An- und Abmeldungen, die bei einem Wohnungswechsel von den Meldebehörden registriert werden. Berücksichtigt werden dabei die Wechsel der Haupt- beziehungsweise alleinigen Wohnung über die Gemeindegrenzen. Ein Umzug wird in der Statistik als Wanderungsfall bezeichnet, die umziehende Person als Wandernde. Die Zahl der Wanderungsfälle
in einem Jahr ist etwas größer als die Zahl der wandernden Personen, da eine Person in einem Jahr mehrmals umziehen beziehungsweise den Wohnungsstatus (Haupt- oder Nebenwohnsitz) ändern kann. Unberücksichtigt bleiben die Umzüge innerhalb der Gemeinden (Ortsumzüge), von Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte sowie von ausländischen, diplomatischen und konsularischen Vertreterinnen und Vertretern mit ihren Familienangehörigen.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022