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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Bezugsdauer von SGB-II-Leistungen

Insgesamt bezogen im Juni 2023 in Niedersachsen 385.570 Personen (Frauenanteil: 52,6%) die SGB II-Leistung Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vor 2023: Arbeitslosengeld II). 28,2% der Empfängerinnen und Empfänger bekamen die Leistungen zu dem Zeitpunkt für weniger als ein Jahr und 14,6% für ein bis unter zwei Jahre. 13,5% erhielten seit zwei bis unter vier Jahren Leistungen.

Den mit 43,6% größten Teil machten wie in den Vorjahren diejenigen Beziehenden aus, die mindestens vier Jahre im Leistungsbezug waren. Gegenüber Juni 2022 sank allerdings nicht nur der Anteil, sondern auch die absolute Zahl um rund 9.700 Personen (-5,4%). Dagegen stieg die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Regelleistungsberechtigten um 5,6% an. Besonders gestiegen war dabei die Zahl derjenigen, die mindestens drei Monate bis unter einem Jahr Leistungen empfangen haben, was durch die vielen Leistungsbeziehenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit zu erklären ist. Wie schon im Jahr zuvor hatte dies Auswirkungen auf die Struktur nach Staatsangehörigkeit und Bezugsdauer: So war etwas mehr als jede beziehungsweise jeder Dritte (35,8%) unter den leistungsbeziehenden Ausländerinnen und Ausländern bis unter einem Jahr im Bezug, unter den Deutschen war es etwas mehr als jede beziehungsweise jeder Fünfte (21,9%). Eine mindestens vierjährige Bezugszeit hatten unter den Empfängerinnen und Empfängern ohne deutsche Staatsangehörigkeit etwas mehr als ein Drittel (35,0%) und unter den Deutschen jede zweite Person (50,8%).

Besonders hoch war der Anteil der Beziehenden mit hohen Dauern unter den 55-Jährigen und Älteren. Von den insgesamt 69.860 Personen in dieser Altersgruppe waren fast zwei Drittel (43.306; 62,0%) mindestens vier Jahre als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II-Bezug.

Bei Betrachtung des Bestandes gegenüber der Zahl der Abgänge zeigt sich, dass der Bestand mit den hohen Bezugsdauern unterdurchschnittlich stark abgebaut wird. Dem Anteil von 43,6% der Leistungsempfängerinnen und -empfän-ger von mindestens vierjähriger Bezugsdauer im Bestand im Juni 2023 standen nur 23,2% bei den Abgängen gegenüber.

Die Abgangsrate, die die Abgänge im Juni 2023 dem Bestand vom Mai 2023 gegenüberstellt, betrug im niedersächsischen Durchschnitt 3,2%. Von 100 erwerbsfähigen SGB II-Empfängerinnen und Empfängern im Mai beendeten dem-nach 3,2 Personen den Bezug von SGB II-Leistungen. Das entsprach den Werten im Vorjahr. Die Spannweite reichte regional von 2,5% in der kreisfreien Stadt Salzgitter bis 7,1% im Landkreis Peine.

Definition des Indikators: Die "verfestigte Hilfebedürftigkeit" wird hier über die Dauer des Bezugs der Leistungen nach dem SGB II definiert. Dabei werden nur die erwerbsfähigen SGB II-Beziehenden betrachtet.

Methodische Hinweise: Als erwerbsfähig gilt nach § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Die Verweildauern der Leistungsberechtigten im SGB II können als "abgeschlossene Dauer" und "bisherige Dauer" gemessen werden. Die abgeschlossene Dauer umfasst den Zeitraum vom Zugang bis zum Abgang, also die gesamte Verweilzeit. Die bisherige Dauer reicht vom Beginn der Hilfebedürftigkeit bis zu einem bestimmten Auswertungsstichtag. Da die Hilfebedürftigkeit noch andauert, wird die Verfestigung des Hilfebezugs deutlich. Ein Abgang aus Regelleistungsbezug liegt vor, wenn ein Regelleistungsberechtigter (RLB) den Regelleistungsbezug beendet. Das bedeutet allerdings nicht immer, dass eine Erwerbstätigkeit (ohne SGB II-Bezug) aufgenommen wurde.
Damit kurzzeitige Unterbrechungen beziehungsweise Datenausfälle die abzubildenden Dauern im SGB II nicht unterbrechen, werden Unterbrechungen von 31 Tagen als unschädlich definiert.

Weiterführende Informationen:www.statistik.arbeitsagentur.de

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024

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