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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Verdienste und "working poor"

Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst lag im April 2023 in Niedersachsen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Sonderzahlungen bei 2.856 Euro und darunter bei den Vollzeitbeschäftigen bei 4.069 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies einen Anstieg von 5,5% beziehungsweise 5,1%. Teilweise ist dieser darauf zurückzuführen, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vergleichsjahr von der BA Kurzarbeitergeld bezogen haben, das in den von den Arbeitgebern gezahlten Verdiensten jedoch nicht mitberücksichtigt wird.

Insgesamt stiegen die Nominallöhne 2023 im Jahresdurchschnitt einschließlich Sonderzahlungen sogar um 6,2 %. Durch die hohe Inflationsrate stiegen die preisbereinigten Bruttomonatsverdienste, die Reallöhne, im Vergleich zum Vorjahr jedoch nur minimal um durchschnitt-lich 0,1%. Allerdings gab es ein Jahr zuvor noch einen Reallohnverlust von 4,5 %.

Im Niedriglohnsektor arbeiteten in Niedersachsen im April 2023 rund 18% (638.000 Jobs) aller Beschäftigten, ein Rückgang um 3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresmonat (nach Wirtschaftsabschnitten für Niedersachsen statistisch unsicher, Abb. 6.2.1 daher Deutschlandwerte). Die Niedriglohnschwelle lag bei 13,04 Euro brutto je Stunde.

Um die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern zu beziffern, werden gemäß der einheitlichen Definition des Gender Pay Gap nach Eurostat die Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich ohne Sonderzahlungen verglichen.( Wirtschaftszweigabschnitte B bis S, ausgenommen Abschnitt O, Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung.)  

Im April 2023 lag demnach der Stundenverdienst in Niedersachsen bei durchschnittlich 22,04 Euro (Bundesdurchschnitt: 23,20 Euro). Während Frauen durchschnittlich 19,74 Euro in der Stunde verdienten, waren es bei den Männern 24,12 Euro. Der Gender Pay Gap, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, lag 2023 somit bei 18% (Deutschland ebenfalls 18%). Fünf Jahre zuvor waren es noch 21% (eingeschränkte Vergleichbarkeit). Dabei fällt die Verdienstlücke in den unteren im Vergleich zu den hohen Altersgruppen viel niedriger aus. Der bereinigte Gender Pay Gap, der vergleichbare Tätigkeiten, Qualifikation, Leistungsgruppe, Dienstalter und Beschäftigungsumfang berücksichtigt, lag in Niedersachsen im Jahr 2023 bei 7% und stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt (Deutschland: 6%; -1 Prozentpunkt).

Niedrige Verdienste und Einkommen unterhalb des Existenzminimums führen dazu, dass Erwerbstätige zusätzlich auf SGB II-Leistungen angewiesen sind ("working poor"), wenn auch vorrangige Leistungen für den Lebensunterhalt nicht ausreichen. Laut der Bundesagentur für Arbeit werde mehrheitlich jedoch "[…] eher das Bürgergeld durch Erwerbseinkommen ergänzt und der Leistungsanspruch verringert […]"  (Quelle: statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Grundlagen/Definitionen/Glossar/Glossar-Nav.html)

In Niedersachsen gab es unabhängig dieser beiden Varianten im Juni 2023 insgesamt 78.592 Erwerbstätige Leistungsberechtigte (Frauenanteil: 51,2%) und damit 3,7% weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl ist seit Jahren rückläufig, gegenüber Juni 2018 verringerte sie sich um 28,7%. Etwas weniger als die Hälfte (37.130; 47,2%) dieser sogenannten Ergänzerinnen und Ergänzer ging einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, wovon etwa jede und jeder Fünfte (21,7%) in Vollzeit arbeitete (ohne Auszubil-dende). Mit Blick auf die Familiensituation zeigt sich, dass etwa jede sechste erwerbstätige leistungsbeziehende Person alleinerziehend war mit mindestens einem minderjährigen Kind.

Definition des Indikators: Der Bruttostundenverdienst umfasst den (regelmäßig gezahlten) steuerpflichtigen Arbeitslohn gemäß den Lohnsteuerrichtlinien zuzüglich sonstiger Bezüge sowie steuerfreier Zuschläge. Quelle: Verdiensterhebung. Erwerbstätige Bezieherinnen und Bezieher ("Geringverdienende") von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erzielen ein Einkommen aus selbstständiger oder abhängiger Beschäftigung, das jedoch für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.

Methodische Hinweise: In die Berechnung des Gender Pay Gaps wurden alle Beschäftigten nach der EU-Abgrenzung (Beschäftigte ohne die Wirtschaftszweige "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" und "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" und ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten) einbezogen.
Niedriglohn: Gesamtbruttoverdienst je bezahlte Stunde ist kleiner als die Niedriglohnschwelle (2023: 13,04 Euro; 2022: 12,50 Euro; 2018: 11,05 Euro; 2014: 10,00 Euro), die bei zwei Dritteln des Medianverdienstes aller einbezogenen abhängigen Beschäftigungsverhältnisse liegt.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024