Familiensachen vor Gericht
In Niedersachsen wurden 2019 in Familiensachen in 60 090 erledigten Verfahren insgesamt 80 977 Verfahrensgegenstände behandelt. Die drei häufigsten Gegenstände waren elterliche Sorge (22,4%), Versorgungsausgleich (21,8%) und Scheidung (20,9%). Während die Gesamtzahl der Verfahrensgegenstände gegenüber dem Jahr 2014 um 5,4% zurückging, stieg die der elterlichen Sorge um mehr als ein Viertel (26,4%) auf 18.117.
"Unterhalt für das Kind" war nach Umgangsrecht die fünfthäufigste Familiensache vor Gericht. Die Anzahl nimmt seit Jahren ab, gegenüber 2014 um 28,1% auf 5.063.
Wenn die Unterhaltszahlungen für Kinder von Zahlungspflichtigen nicht geleistet werden, kann die betroffene Familie in eine nicht nur finanziell problematische Lage geraten. Die Zahl der im Berichtsjahr erledigten Verfahren vor Familiengerichten, die Unterhaltszahlungen für das Kind zum Gegenstand hatten, kann hier nur einen ungefähren Hinweis auf das Ausmaß der nicht (vollumfänglich) geleisteten Unterhaltszahlungen der verpflichteten Personen liefern, da von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss, da nicht alle Unterhaltsstreitigkeiten gerichtlich geklärt werden.
Wenn nicht wenigstens der Mindestunterhalt (Vgl. BGB § 1612a: Kinder unter 6 Jahre (01.01.2017 bis 31.12.2017): 342 Euro, Kinder von 6 bis unter 12 Jahre: 393 Euro, Kinder ab 12 Jahre: 460 Euro. Für 2018 und 2019 wurden die Sätze weiter angehoben.) vom anderen Elternteil bezahlt beziehungsweise rechtzeitig bezahlt wird, kann ein Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragt werden. (Vgl. www.ms.niedersachsen.de > Jugend & Familie > Familien, Kinder und Jugendliche > Familien > Unterhaltsvorschuss) Zum 1. Juli 2017 wurde die Altersgrenze für diese Unterstützungsleistung von 12 auf 18 Jahre erhöht und die bis dahin maximale Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde aufgehoben. Durch diese Ausweitung sollen Alleinerziehende und ihre Kinder besser unterstützt und Armutsgefährdung vermieden werden.
Im Jahr 2019 waren in Deutschland 822.788 Kinder nach dem Unterhaltsvorschussgesetz leistungsberechtigt. In Niedersachsen waren es 85.691 und damit 2,2% mehr als im Vorjahr. Bei 89,8% der Kinder war der betreuende Elternteil die Mutter.
Definition des Indikators: Die Rechtspflegestatistik der Familiengerichte gibt Hinweise auf das Ausmaß von Problemlagen von Familien und betroffener Kinder insbesondere bei Trennung der Eltern.
Die Statistik liefert Informationen für die Kapazitätsplanung durch die Justizverwaltung und für die Bewertung und Weiterentwicklung des familienrechtlichen Instrumentariums sowie für die Evaluation der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Familien- und Familienprozessrechts.
Methodische Hinweise: Für die Statistik über Familiensachen werden Verfahren bei den Familiengerichten (Amts- und Oberlandesgerichte) sowie in der Instanz abgeschlossene Verfahren in Familiensachen von den Berichtsstellen an das Statistische Landesamt gemeldet. Es handelt sich um eine Sekundärerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten in den Geschäftsstellen der
Familiengerichte. Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigen, dass es zu Mehrfachzählungen kommen kann, da ein Verfahren mehrere Verfahrensgegenstände haben kann. So besteht beispielsweise auch die Möglichkeit innerhalb eines Verfahrens, dass dieses an ein anderes Gericht abgeben wird.
Quelle Leistungsberechtigte Unterhaltsvorschutzgesetz: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Geschäftsstatistik zum Unterhaltsvorschussgesetz. Leistungsberechtigte 2019, Stichtag: 31.12. Tabelle 1: Übersicht laufende Fälle
Weiterführende Informationen:www.destatis.de > Startseite > Themen > Staat > Justiz und Rechtspflege > Publikationen >Zivil- und Familiengerichte: Familiengerichte - Fachserie 10 Reihe 2.2 - 2019
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021