Erwerbstätigkeit im Alter
Während 2012 – im Jahr vor der beginnenden sukzessiven Anhebung des Renteneintrittsalters – die Erwerbstätigenquote von Menschen ab 65 Jahren in Niedersachsen noch bei 5,1% lag, steigerte sie sich bis 2018 auf 7,5%. Bis zum Jahr 2023, in dem die Regelaltersgrenze erstmals 66 Jahre erreichte, stieg sie kontinuierlich an und betrug 9,9% (Männer: 13,2%; Frauen: 7,3%). Damit waren rund 175.000 Personen ab 65 Jahren in Niedersachsen erwerbstätig. Von diesen waren 106 000 bis unter 70 Jahre alt, womit mehr als jede fünfte Person zwischen 65 und unter 70 Jahren einer Erwerbstätigkeit nachging (21,6%).
Aber auch weit über der Regelaltersgrenze in der Altersgruppe 70 bis unter 75 Jahren war noch rund ein Zehntel (43.500 Personen) der Menschen in Niedersachsen erwerbstätig. Unter den Männern betrug die Quote 14,2% und unter den Frauen 6,5%. Das zeigt, dass gewollt oder ungewollt bei vielen Seniorinnen und Senioren oberhalb des Renteneintrittsalters bezahlte Arbeit eine wichtige Rolle spielt. "Insbesondere Personen mit universitären Abschlüssen und Abiturienten mit Berufsausbildung arbeiten mit einer größeren Wahrscheinlichkeit noch über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus. Hier begünstige eine bessere Gesundheit durch weniger körperlich belastende Tätigkeit eine längere Erwerbsbeteiligung. Zudem ist auf betrieblicher Seite davon auszugehen, dass der Bedarf an qualifiziertem Personal größer ist und Nachbesetzungen schwierig sind," heißt es im Bericht der Bundesagentur für Arbeit zur Situation Älterer am Arbeitsmarkt. (Bundesagentur für Arbeit: Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Situation Älterer am Arbeitsmarkt, Nürnberg, April 2022, S. 9.)
Viele der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner arbeiten in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Erwerbstätige über der Regelaltersgrenze machten im Juni 2023 mit 107.581 Erwerbstätigen rund ein Viertel (23,5%) aller ausschließlich geringfügig Beschäftigten aus. Die Zahl war somit auch höher als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 (105.028), während die Gesamtzahl der Minijobbenden unter dem damaligen Wert lag. Der Anteil der Selbstständigen unter den 65-Jährigen und Älteren lag 2023 bei 29,8% und damit mehr als dreieinhalbmal so hoch wie unter den Erwerbstätigen insgesamt (8,1%).
Die generelle geschlechtsspezifische Lücke zwischen Frauen und Männern bei der Erwerbstätigkeit zeigt sich auch im höheren Alter in den letzten Jahren vor dem Renteneintritt: Die Erwerbstätigenquote der Frauen im Alter von 60 bis unter 65 Jahren lag bei 61,3%, während es bei den Männern 71,6% waren. Etwas kleiner als bei der Erwerbstätigenquote insgesamt fallen die Unterschiede bei der darunter fallenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus, die ebenfalls immer weiter zugenommen hat: Während zum 30. Juni 2013 nicht einmal jede beziehungsweise jeder Dritte (31,3%) im Alter zwischen 60 bis unter 65 Jahren einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachging, waren es 2023 mehr als jede beziehungsweise jeder Zweite (51,0%). Die Quote der Männer steigerte sich in dem Betrachtungszeitraum von 36,8% auf 55,2%, die der Frauen etwas stärker von 25,9% auf 47,0%. (Bundesagentur für Arbeit: Tabellen, Beschäftigungsquoten (SvB, GB, aGB), Nürnberg, Juni 2023.)
Gründe für die geschlechterspezifischen Unterschiede auch im höheren Alter sind unter anderem die zumeist von Frauen übernommene Pflege von Angehörigen als auch frühere Verrentungen insbesondere bei älteren Partnerinnen oder Partnern. Aus dem Sozioökonomischen Panel (SOEP) geht für 2018 hervor, dass 11,2% der 60- bis unter 70-jährigen Frauen in Deutschland zu Hause Angehörige pflegen, bei den Männern 7,6%. (Vgl. Fischer, Björn/Müller, Kai-Uwe: Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege kann Zielkonflikt zwischen Renten- und Pflegepolitik lösen (=DIW Wochenbericht Nr. 46/2020), S. 855.)
Definition des Indikators: Die Erwerbstätigenquote ist der Anteil der Erwerbstätigen im Erwerbsalter (hier 15 bis unter 65 Jahre) an der Bevölkerung derselben Altersgruppe, die im Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde in der Woche für Lohn oder sonstiges Entgelt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen beziehungsweise in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch mithelfende Familienangehörige sowie Soldatinnen und Soldaten), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen Freien Beruf ausüben. Quelle: Mikrozensus.
Methodische Hinweise: Die Zahl der Erwerbstätigen bezieht sich auf Personen in Privathaushalten am Hauptwohnsitz.
Weiterführende Informationen:www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Haushalte und Familien, Mikrozensus > Haushalte und Familien – Mikrozensus in Niedersachsen
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024