Berufliche Ausbildung
Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt zu maßgeblichen Teilen im Dualen System. Darunter ist die Ausbildung in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung, in den sog. "grünen Berufen" (vorwiegend Landwirtschaft) oder in Praxen eines freien Berufs und in der Berufsschule, also an zwei Lernorten, zu verstehen. Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung im Dualen System sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung (HwO) und das Seearbeitsgesetz.
In Niedersachsen wurden 2022 mit 48.576 Ausbildungsverhältnissen etwa gleich viele wie im Jahr zuvor (-0,1%) neu abgeschlossen. (Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Berufsbildungsbericht 2022, S. 48.) Damit hat sich die Zahl auf einem gegenüber 2020 höheren Niveau manifestiert, die Zahlen von 2019 werden gleichwohl noch nicht erreicht (2019: 54.192). Im vollschulischen Ausbildungssystem, in dem insbesondere die Berufsfelder Gesundheit, Pflege, Erziehung, Wirtschaft und Verwaltung eine Rolle spielen, sank die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger 2022 im Vergleich zu 2021 um 6,0% auf 28.625, bereits im Jahr davor gab es einen Rückgang um 4,0%. Grundsätzlich ist hierbei der demografische Rückgang wie auch der höhere Trend zum Studium mit in die Betrachtungen einzubeziehen.
Abgeschlossen wurden qua Abschlussprüfungen im Dualen System durch die zuständigen Stellen nach der BBiG und der HwO 2022 in Niedersachsen 43.788 Ausbildungsverhältnisse (-1,9% gegenüber 2021). Der Anteil der bestandenen Prüfungen betrug 88,7% (2021: 89,0%). Von den Prüflingen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit schlossen nur 7 von 10 die Prüfung erfolgreich ab, unter den Deutschen waren es 9 von 10.
Nicht alle Ausbildungsverträge werden jedoch bis zum Ende erfüllt, sondern vor Bestehen der Abschlussprüfung gelöst, die Gründe sind hierfür vielfältig. Auszubildende wechseln den Betrieb oder den Ausbildungsberuf, die Lösung des Vertrages kann auch zu einem gänzlichen Ausbildungsabbruch führen kann, wenn von ihnen auch keine neue Ausbildung begonnen wird. Während in den Jahren 2020 und 2021 die Zahlen deutlich unter dem Wert von 2019 lagen, stieg 2022 die Zahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge gegenüber dem Vorjahr deutlich an um 10,2% auf 17.100. Der Anteil der vorzeitig gelösten an allen im Dualen System begonnenen Ausbildungsverträgen, die Lösungsquote, stieg gegenüber dem Vorjahr sowie mittelfristig gegenüber 2017 an, auf 30,8% (nichtdeutsch: 44,5%; deutsch: 29,3%; Deutschland insgesamt: 29,5%). Besondere Geschlechterunterschiede gab es nicht (Frauen: 31,9%; Männer: 30,2%). Am höchsten waren die Lösungsquoten 2022 in den freien Berufen und im Handwerk (37,7% und 36,3%).
Die Gründe für das vorzeitige Lösen von Ausbildungsverträgen sind laut den Auszubildenden nach einer IAB-Befragung Konflikte mit den Vorgesetzten, eine mangelnde Ausbildungsqualität und ungünstige Arbeitsbedingungen. Aus Sicht der Betriebe sind es besonders mangelnde Ausbildungsleistungen, Motivation oder Integration der Auszubildenden in das Betriebsgeschehen. Bei Auszubildenden mit Fluchthintergrund ist auch zusätzlicher Erwerb von Sprachkenntnissen ein Auflösungsgrund, hier wird sehr häufig die Ausbildung nach Spracherwerb fortgesetzt. Mangels Verlaufsdaten im Bildungsbereich fehlen genaue Daten darüber, inwieweit die Auszubildenden nach der vorzeitigen Lösung letztlich doch die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen oder eine andere Ausbildung absolviert haben. Aus einer Studie von 2018, die Auszubildende im Jahr 2005 betrachtet, geht hervor, dass fast zwei Drittel der Auszubildenden, die den Ausbildungsvertrag vorzeitig beendeten, sich danach wieder in vollqualifizierender Ausbildung befanden. Nur 6% der Anfängerinnen und Anfänger hatten auch acht Jahre nach dem Einstieg keinen Studien- oder Berufsabschluss. (Bundesweite Angaben, vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2020. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung, Bonn 2020, S. 143.)
Definition des Indikators: Die Berufsbildungsstatistik stellt den aktuellen Stand in der beruflichen Bildung dar und dient dazu, zukünftige Entwicklungen und Handlungsbedarfe im Berufsbildungssystem rechtzeitig zu erkennen.
Methodische Hinweise: Vor dem Ausbildungsbeginn gelöste Ausbildungsverträge gehen nicht in die Meldungen ein. Quelle: Berufsbildungsstatistik.
Weiterführende Informationen: Anhang und www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Bildung > Übersicht sowie http://www.bibb.de/datenreport/
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024