Vermögen
Über das Vermögen der privaten Haushalte gibt es nur wenige zuverlässige Daten. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) liefert zumindest Anhaltspunkte. Diese Erhebung erfolgt allerdings auf freiwilliger Basis und ist konzeptionell nicht darauf ausgerichtet, die Vermögen der sehr Reichen zu erfassen. Das Geldvermögen und sonstige Vermögen in Deutschland und Niedersachsen ist wahrscheinlich sehr viel höher als die EVS es nachweisen kann. Für die Beurteilung der finanziellen Lage der niedersächsischen Haushalte ist jedoch der Blick nicht nur auf die Einkommen, sondern auch auf die Rücklagen und Kredite von besonderer Bedeutung. In Zeiten hoher Inflation stellen Vermögen eine finanzielle Absicherung dar, während Kredite zusätzlich belasten. Da die Erhebung nur alle fünf Jahre durchgeführt wird, werden im Folgenden im Vergleich zu den letzten Ausgaben der HSBN keine neueren Daten präsentiert.
Das Nettogeldvermögen der privaten Haushalte belief sich 2018 in Niedersachsen auf durchschnittlich 49.400 Euro. Es ist damit gegenüber 2013 um fast ein Drittel (31,0%) und im Zehnjahresvergleich um ein Viertel (25,4%) gestiegen. Dieser Durchschnittswert ist jedoch für die Betrachtung sozialer Verhältnisse wenig aussagekräftig, weil er die Verteilung der Vermögen nicht abbildet, im Gegensatz zum Medianwert. Danach verfügte 2018 die Hälfte der niedersächsi-schen Haushalte über ein Nettogeldvermögen von weniger und die andere Hälfte von mehr als 13.800 Euro. Fünf Jahre zuvor waren es nur 10.000 Euro (+38,0%). Wie bei den Einkommen zeigt sich bei den Vermögen eine deutliche Ge-schlechterlücke: Haushalte, mit einer Frau als Haupteinkommensbezieherin, verfügten im Median mit 7.000 Euro nur über etwa ein Drittel von dem Vermögen in Haushalten mit Männern als Haupteinkommensbeziehern (20.600 Euro).
Zweipersonenhaushalte verfügten 2018 mit durchschnittlich 65.300 Euro über das höchste Nettogeldvermögen, bei Betrachtung des Medians sind es jedoch Vierpersonenhaushalte. Zudem zeigt sich: Je älter die haupteinkommensbezie-hende Person ist, desto höher fällt bis zum Rentenalter das Vermögen aus. Danach nimmt es wieder ab, auch bedingt durch die Kompensierung des Einkommensrückgangs durch Aufbrauchen von Vermögen. Alleinerziehende mit ledigen Kindern unter 18 Jahren verfügten dagegen nur über ein Vermögen von durchschnittlich 12.400 Euro (Median: 1.800 Euro). Bei Paarhaushalten mit ledigen, minderjährigen Kindern war es mit 49.500 Euro (Median: 24.500 Euro) vier Mal so hoch. Paare ohne Kinder hatten ein Nettogeldvermögen in Höhe von 73.800 Euro (Median: 26.200 Euro).
Über Haus- und Grundbesitz verfügte in Niedersachsen im Jahr 2018 mit 51,9% mehr als die Hälfte aller Haushalte (2013: 51,6%). Gegenüber 2008 verringerte sich der Anteil um 1,4 Prozentpunkte. Das Haus- und Grundeigentum bestand 2018 zumeist in einem Einfamilienhaus, über das 39,0% aller Haushalte verfügten (2008: 38,0%).
Die EVS erfasst auch die Schulden. Danach hatten 0,92 Millionen beziehungsweise 23,7 % der niedersächsischen Haus-halte im Jahr 2018 Konsumentenkredite. Fünf Jahre zuvor waren es 21,8 %. 32,5 % der Haushalte mit Konsumentenk-rediten waren Einpersonenhaushalte (mehr als jeder sechste Einpersonenhaushalt). Zweipersonenhaushalte machten 30,6 % aus (rund jeder fünfte Zweipersonenhaushalt). Die durchschnittliche Restkredithöhe lag 2018 bei 10 700 Euro.
Definition des Indikators: Der Indikator gibt zum einen das durchschnittliche Nettogeldvermögen gemessen am arithmetischen Mittel und am Median nach Haushaltstypen und Merkmalen der haupteinkommensbeziehenden Person wieder. Zum Nettogeldvermögen zählen immaterielle Vermögensarten (Bruttogeldvermögen), ggf. bereinigt um Konsumenten- und Ausbildungskredite. Nicht zum Geldvermögen gehören Bargeld, Guthaben auf Girokonten, Ansprüche an Pensions- und Sterbekassen sowie Guthaben bei betrieblicher Altersversorgung und Versorgungswerken. Zum anderen betrachtet der Indikator die Verteilung von Konsumentenkrediten nach Haushaltstypen. Konsumentenkredite erhalten private Haushalte zur Beschaffung von Gü-tern. Die Kreditschuld der Konsumentenkredite umfasst die Kreditschuld zuzüglich der Zinsen bis zur Tilgung.
Methodische Hinweise: Die angegebenen Werte beziehen sich auf alle hochgerechneten Haushalte in der Erhebung und schließen diejenigen ohne Angabe zu Höhe des jeweiligen Vermögens beziehungsweise Konsumentenkredits mit ein. Dadurch können die Angaben von an anderer Stelle des LSN publizierten Auswertungen abweichen.
Weiterführende Informationen: siehe Anhang; www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Haushalte, Familien – Mikrozen-sus > Haushaltsbefragungen zu Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen > Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024