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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Mindestsicherungsleistungen

Ende 2022 erhielten in Niedersachsen 721.571 Menschen Mindestsicherungsleistungen. Gegenüber dem historischen Tief des Vorjahres stieg die Zahl der auf existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesenen Personen um 10,1% beziehungsweise um rund 66.000. Deutschlandweit war die Entwicklung ähnlich (7,2 Millionen Leistungsbeziehende).

Ausschlaggebend für den Anstieg war insbesondere der Zuzug der Geflüchteten aus der Ukraine. Allein im SGB II-Regelbezug stieg in Niedersachsen die Zahl der Beziehenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit Ende 2022 zu Ende 2021 von 1.422 auf 73.290. Infolgedessen vergrößerte sich auch die Gesamtzahl der SGB II-Regelleistungsberechtigten um 10,2% auf 534.595 Personen. Ohne den Anstieg bei den ukrainischen Staatsangehörigen wäre die Zahl dagegen um 4,4% zurückgegangen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhielten 127.190 Personen und damit 5,8% mehr als im Jahr zuvor. Auch die Zahlen der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt (+18,3% auf 13.380) nach dem SGB XII und von Asylbewerberleistungen (+19,7% auf 46.406) stiegen jeweils um fast ein Fünftel an. Im Zehnjahresvergleich am stärksten zugenommen hat in Folge der globalen Krisenherde die Zahl der Beziehenden von Asylbewerberleistungen. Am zweitstärksten stieg die Empfängerinnen- und Empfängerzahl von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (+33,5%), was nicht nur demografisch bedingt ist.

Den größten Anteil der Mindestsicherungsleistungen machten aber auch Ende 2022 mit fast drei Vierteln (74,1%) nach wie vor die SGB II-Leistungen aus. 17,6% entfielen auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und 6,4% auf die Asylbewerberleistungen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt machte 1,9% aus.

Mit 55,6% hatte etwas mehr als die Hälfte der Leistungsempfängerinnen und -empfänger (am Wohnort) die deutsche Staatsangehörigkeit und 44,4% waren Ausländerinnen und Ausländer. Mehr als ein Viertel (27,5%) war jünger als 18 Jahre und etwa jede beziehungsweise jeder Zehnte (10,4%) war 65 Jahre und älter. Auf das männliche Geschlecht entfielen 48,9% und auf das weibliche 51,1%.

Die Mindestsicherungsquote, der Anteil der Leistungsbeziehenden an der Gesamtbevölkerung, erhöhte sich Ende 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 0,7 Prozentpunkte auf 8,9% (Deutschland: 8,0%; -0,3 Prozentpunkte). Die Quote der männlichen und weiblichen Beziehenden fiel in Niedersachsen etwa gleich hoch aus (8,7% und 8,8%). Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Mindestsicherungsleistungen empfingen, lag 2022 bei 14,1% und bei den 65-Jährigen und Älteren bei 4,1% (Männer: 4,0%; Frauen: 4,1%). Die Quote der Minderjährigen vergrößerte sich gegenüber 2021 um 1,4 Prozentpunkte, die der Seniorinnen und Senioren stieg um 0,5 Prozentpunkte.

Unter den ausländischen Staatsangehörigen waren mit 33,0% (2021: 28,5%) etwa ein Drittel von Mindestsicherungsleistungen abhängig, unter den ausländischen Kindern und Jugendlichen war es mehr als jede beziehungsweise jeder Zweite (51,0%; Vorjahr: 46,2%). Bei den Deutschen betrug die Gesamtquote hingegen 5,5% (Vorjahr: 5,8%) und unter den Minderjährigen 7,6% (Vorjahr: 8,0%).

Definition des Indikators: Unter die soziale Mindestsicherung fallen die SGB II-Leistungen Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld, Leistungen nach dem SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Methodische Hinweise: Die Anzahl der Beziehenden sozialer Mindestsicherungsleistungen insgesamt errechnet sich ab dem Jahr 2020 aus den Fallzahlen der SGB XII- und der Asylbewerberleistungen unter Anwendung zur Wahrung der Geheimhaltung mittels 5er-Rundung und den originalen Fallzahlen zu den SGB II-Leistungen. Dadurch beträgt die jeweils mögliche Abweichung der Anzahl von Empfängerinnen und Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen insgesamt vom Originalwert maximal 6.
Es ist nur in Ausnahmefällen möglich, verschiedene Hilfearten gleichzeitig zu erhalten. Angaben zu Ausländerinnen und Ausländern einschließlich "ohne Angabe", "ungeklärt", "staatenlos", "unbekanntes Ausland".

Weiterführende Informationen: Anhang sowie unter www.statistikportal.de/de/sbe und www.statistik.niedersachsen.de > Datenangebote > LSN-Online Datenbank > Statistische Erhebung 255 Soziale Mindestsicherung

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024