Armutsgefährdungsquoten und Reichtumsquoten nach Ländern
In Niedersachsen waren 2023 circa 1,34 Millionen Menschen von relativer Einkommensarmut betroffen, womit die Armutsgefährdungsquote bei 16,6% lag. Das entsprach genau dem bundesweiten Durchschnitt aller Länder (16,6%). In den ostdeutschen Flächenländern fällt das Ausmaß der Armutsgefährdung regelmäßig kleiner aus als in den westdeutschen Ländern, und die Stadtstaaten liegen zumeist an der Spitze: 2023 reichte die Spanne von 13,2% in Sachsen bis 20,4% in Bremen, jeweils gemessen an den durchschnittlichen Einkommen (Median) innerhalb der Länder. Während 2020 bis 2022 die Quoten in Niedersachsen bei 17,0% beziehungsweise 17,1% verharrten, ging sie 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte zurück, bundesweit waren es 0,2 Prozentpunkte.
Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60% des durchschnittlichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommens zur Verfügung hat. Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2023 in Niedersachsen für einen Einpersonenhaushalt bei 1.231 Euro, für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.585 Euro. Bei Haushalten von Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren waren es 1.600 Euro.
Legt man die bundesweiten Durchschnittseinkommen als Basis zur Bemessung der relativen Einkommensarmut zu Grunde (Nationalkonzept) errechnete sich für Niedersachsen 2023 eine Armutsgefährdungsquote von 17,1% (2022: 17,9%), welche damit 0,5 Prozentpunkte über dem bundesweiten Durchschnitt lag.
Die Reichtumsquote lag 2023 in Niedersachsen bei 6,8%. Um als "einkommensreich" zu gelten, müsste ein Einpersonenhaushalt über ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 4.104 Euro (Reichtumsschwelle nach dem Regionalkonzept) verfügen und damit über mehr als das Doppelte des Durchschnitts entsprechender Haushalte. Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Schwelle bei 8.618 Euro.
Hohe Reichtumsquoten gemessen am jeweiligen landesdurchschnittlichen Einkommen gab es auch 2023 vor allem dort, wo es zugleich hohe Armutsgefährdungsquoten gab, in den Stadtstaaten sowie in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Hier war das Einkommensgefälle also besonders groß. Die niedrigsten Quoten verzeichneten, wie in der Vergan-genheit auch, die ostdeutschen Flächenländer, wo wiederum auch die Armutsgefährdungsquoten am niedrigsten ausfielen, was zusammengenommen auf die dortigen weniger hohen Einkommensunterschiede zurückzuführen ist.
Im Bundesdurchschnitt waren die Schwellen aufgrund höherer Einkommen auch höher als in Niedersachsen. Die an den bundesdurchschnittlichen Einkommensreichtumsschwellen gemessene Einkommensreichtumsquote lag somit in Niedersachsen bei 6,5%.
Definition des Indikators: Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. Personen mit einem Äquivalenzeinkommen über 200% des Medians gelten als "einkommensreich".
Methodische Hinweise: Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Das monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt: Es wird angenommen, dass gemeinsames Wirtschaften Einsparungen zur Folge hat. Zur Bedarfsgewichtung wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet. Für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von 0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren verwendet.
In der HSBN wird vorzugsweise der jeweilige regionale Durchschnitt, das Regionalkonzept, herangezogen, weil nur dieser Durchschnitt dem der Berechnung zugrunde liegenden Teilhabekonzept entspricht. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Regionen Rechnung getragen.
Alternativ kann auch der jeweilige nationale Durchschnitt (Nationalkonzept) verwendet werden, was aber dazu führt, dass in wirtschaftlich schwachen Regionen die Armut über- und in prosperierenden Räumen systematisch unterschätzt wird.
Weiterführende Informationen: siehe Anhang sowie www.statistikportal.de/de/sbe
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024