Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Teilzeitarbeit
In Niedersachsen gingen am 30.06.2019 insgesamt über 3,1 Millionen Menschen (Wohnort in Niedersachsen) einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (Deutschland: 33,2 Millionen). Frauen waren dabei nach wie vor mit 45,6% unterrepräsentiert (Bundesdurchschnitt: 46,3%). Der Anteil blieb gegen-
über dem Vorjahr unverändert. Regional fallen insbesondere die industriell geprägten Standorte unter den Durchschnittswert, besonders Salzgitter, Wolfsburg und Emden sowie die Landkreise Emsland, Cloppenburg und Wesermarsch, die allesamt Werte unter 43,0% aufwiesen. In der Stadt Göttingen sank zwar der Wert gegenüber dem Vorjahr leicht, hier war die Parität zwischen Frauen (48,7%) und Männern jedoch beinahe erreicht. Ähnlich hohe Werte gab es in der kreisfreien Stadt Oldenburg und in den Landkreisen Lüneburg, Friesland und Uelzen.
Der Teilzeitbeschäftigtenanteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wuchs 2019 in Niedersachsen weiter an auf nunmehr 29,3% (Vorjahr 28,8%; Bundesdurchschnitt 30.6.2019: 28,7%). Dabei arbeiten vor allem Frauen in Teilzeit: Ihr Anteil lag bei mehr als vier Fünftel (80,9%), bundesweit war es etwas weniger (78,3%). In den Großstädten mit ihrem hohen Dienstleistungsanteil und größerem Verwaltungsapparat ist der Frauenanteil unter den Teilzeitbeschäftigten noch am niedrigsten, machte jedoch wie in Göttingen noch zwei Drittel oder mehr aus. Am höchsten waren die Anteile in eher ländlichen Regionen mit einem hohen Gewicht produzierender Branchen wie in den Landkreisen Helmstedt, Holzminden, Gifhorn, Cloppenburg, Vechta, Emsland und Grafschaft Bentheim (zwischen 85,0% und 86,1%).
Teilzeitarbeit erleichtert zwar die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und insbesondere den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben nach einer Elternzeit. Die Tatsache, dass vier von fünf Teilzeiterwerbstätigen Frauen sind, zeigt aber, dass alte Rollenmuster noch wirksam sind. Darüber hinaus führt eine dauerhafte Teilzeitarbeit auch immer zu niedrigen Verdiensten und damit langfristig zu einem niedrigeren Rentenanspruch, was Armutsgefährdung befördern kann.
Allerdings gehen immer mehr Frauen überhaupt einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach: Die Beschäftigungsquote der Frauen stieg von 2014 bis 2019 (jeweils 30.6.) um 5,4 Prozentpunkte auf 56,1% an, bei den Männern vergrößerte sie sich um 4,2 Prozentpunkte auf 64,6%. Die Beschäftigungsquote der 15- bis unter 65-Jährigen insgesamt lag am 30. Juni 2019 in Niedersachsen bei 60,4% (2014: 55,6%).
Von den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen übte mehr als jede zweite (52,0%) eine Teilzeitbeschäftigung aus, bei den Männern war es nur jeder zehnte (10,3%). Bei beiden Geschlechtern stieg der Anteil seit 2019 im Vergleich zu 2014 an, bei den Frauen um 3,3 Prozentpunkte und bei den Männern um 2,3 Prozentpunkte (Gesamt: +2,9 Prozentpunkte auf 29,3%).
Definition des Indikators: Der Indikator gibt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Geschlecht und Teilzeittätigkeit am Wohn- und Arbeitsort wieder. Die Beschäftigungsquote setzt sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Frauen und Männer zwischen 15 und unter 65 Jahren in Bezug zur gleichaltrigen Bevölkerungsgruppe. Die Teilzeitquote ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen Beschäftigten der jeweiligen Personengruppe.
Methodische Hinweise: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Arbeitgeber hiernach Beitragsanteile entrichten. Nicht dazu zählen Menschen im Beamtenverhältnis, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende (Letztere bis 2011).
Als Teilzeitarbeit gilt eine Beschäftigung, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß nicht voll, aber regelmäßig zu einem Teil der normalerweise üblichen beziehungsweise tariflich festgesetzten Arbeitszeit in Anspruch nimmt.
Weiterführende Informationen: statistik.arbeitsagentur.de
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021