Einkommen
Das verfügbare Einkommen pro Kopf betrug im Jahr 2019 in Niedersachsen 22 812 Euro und lag rund 4 % unter dem Bundesdurchschnitt (23.706 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr stieg das niedersächsische Pro-Kopf-Einkommen mit 3,4% etwas stärker als bundesweit mit 2,8%. Zum Redaktionsschluss lagen noch keine Daten für das Jahr 2020 auf Länderebene vor. Bundesweit zeigte sich 2020 aber ein Anstieg der verfügbaren Einkommen auch im ersten Jahr der Pandemie, der jedoch mit 0,7% geringer ausfiel als in jedem anderen Jahr seit der Finanzkrise 2009. Im Jahr 2021 stieg im Vergleich zu 2020 hingegen das verfügbare Einkommen auf Bundesebene mit 1,9% wieder stärker an. Eine ähnliche Entwicklung kann für Niedersachsen angenommen werden.
Regionalstrukturell zeigen sich vergleichsweise niedrige Pro-Kopf-Einkommen insbesondere in der Statistischen Region Weser-Ems. In den dortigen kreisfreien Städten erreichten die Pro-Kopf-Einkommen im Jahr 2019 nur 84% bis 96% des niedersächsischen Durchschnittswertes. Das höchste Pro-Kopf-Einkommen wurde im Landkreis Harburg mit 26.627 Euro erzielt, das rund 17% über dem niedersächsischen Durchschnitt lag. Auch in Wolfsburg und den umliegenden Landkreisen Gifhorn und Helmstedt verfügten die Einwohnerinnen und Einwohner über vergleichsweise hohe Einkommen.
Um mehr über die regionale Verteilung von Einkommensreichtum zu erfahren, helfen Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik. Als Einkommensreiche werden Steuerpflichtige bezeichnet, deren Einkünfte 125.000 Euro und mehr betragen. Dies betraf 2017 in Deutschland 3,7% der Steuerpflichtigen, die damit 22,9% aller Einkünfte auf sich vereinigten.
In Niedersachsen hatten 3,2% der Steuerpflichtigen 2017 Einkünfte von 125.000 Euro und mehr; sie vereinigten zusammen aber rund ein Fünftel (20,3%) aller Einkünfte auf sich. Fünf Jahre zuvor kamen 2,4% auf einen Anteil von 17,6%. Während der Gesamtbetrag aller niedersächsischen steuerpflichtigen Einkünfte seitdem um 21,2% gestiegen ist, sind die Einkünfte derjenigen mit mindestens 125.000 Euro etwa doppelt so stark (+41,9%) gestiegen. Das Gewicht der "Reichen" steigt damit unberücksichtigt der Geldentwertung sowie steuerrechtlicher Änderungen kontinuierlich an. Zwar werden zusammen veranlagte Steuerpflichtige als eine Steuerpflichtige Person gezählt. Allerdings spiegelt die regionale Verteilung der "einkommensreichen" Bevölkerung die Struktur der Verteilung der Pro-Kopf-Einkommen wider mit niedrigen Werte vor allem in der Statistischen Region Weser-Ems und hohen Werten von einkommensreichen Steuerpflichtigen eher in der Statistischen Region Lüneburg im Hamburger Umland und in der Statistischen Region Braunschweig rund um Wolfsburg.
Definition des Indikators: Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen monetäre Sozialleistungen und sonstige laufende Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Es entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamt-
rechnungen der Länder.
Beim Gesamtbetrag der Einkünfte der Steuerpflichtigen handelt es sich um die Summe der Einkünfte – also Einnahmen abzüglich Ausgaben beziehungsweise Werbungskosten – aus sieben verschiedenen Einkunftsarten des Steuersystems. Zusammen veranlagte Ehepaare gelten als ein Steuerpflichtiger.
Methodische Hinweise: Weil sich Pendlerverflechtungen nicht auswirken, ist das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner/-in als Einkommensmaß problemlos interpretierbar, im Unterschied zum BIP pro Einwohner/-in. Das verfügbare Einkommen wird nach dem Wohnortprinzip berechnet. Der durchschnittliche Wert je Einwohner/-in wird als arithmetisches Mittel errechnet. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen einschließlich der Erwerbstätigenrechnung wurde 2019
wie etwa alle fünf Jahre eine Generalrevision durchgeführt und die Daten bis zurück zum Berichtsjahr 1991 neu berechnet.
Aufgrund der langen steuerlichen Veranlagungsdauer (2¾ Jahre nach Ende des Berichtsjahres) ist die Aktualität der Lohn- und Einkommensteuerstatistik gering. Planmäßig liegen Ergebnisse 3½ Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums vor. Zeitvergleiche sind aufgrund steuerrechtlicher Änderungen zum Teil problematisch.
Weiterführende Informationen: Anhang sowie unter www.statistikportal.de/de/vgr
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022