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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Vermögen und Schulden von Menschen im Ruhestand

Der Renteneintritt führt typischerweise zu einer Verringerung des Einkommens, da die Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in den meisten Fällen niedriger sind als das vorherige Erwerbseinkommen. Neben betrieblicher Altersvorsorge oder privater Rentenversicherungen kann Vermögen dazu beitragen die Einkommenslücke zu schließen und dafür sorgen, dass zum Beispiel unvorhergesehene Ausgaben, wie medizinische Kosten oder Pflegeheimkosten getragen werden können.

In Niedersachsen verfügten im Jahr 2018 (neuere Daten voraussichtlich 2025) Haushalte, in denen sich die Haupteinkommensperson im Ruhestand befand, über ein durchschnittliches Nettogeldvermögen von 54.000 Euro. Dieser Wert wird jedoch stark von sehr vermögenden Haushalten beeinflusst. Der Median zeigt, dass die Hälfte dieser Haushalte weniger als 14.500 Euro besaß. Darunter verfügten Rentnerinnen und Rentner über ein Nettogeldvermögen im Median von 10.900 Euro und Haushalte mit Pensionärinnen und Pensionären über 45.000 Euro. Der Durchschnitt aller Haushalte betrug 13.800 Euro im Median, was bedeutet, dass das Nettogeldvermögen von Rentnerinnen- und Rentnerhaushalten unterdurchschnittlich hoch ausfiel. Dabei ging das Medianvermögen im Vergleich 2018 zu 2008 um 8,4% zurück, entgegen dem durchschnittlichen Anstieg aller Haushalte um mehr als ein Drittel (+34%). Im Fünfjahresvergleich 2018 zu 2013 gab es bei den Vermögen der Haushalte mit Rentnerinnen und Rentnern eine Steigerung von 28,2%.

Ein geringeres Einkommen im Ruhestand kann eventuell durch niedrigere Lebenshaltungskosten kompensiert werden, da beispielsweise keine Berufsausgaben mehr anfallen. Andere altersspezifische Kosten können jedoch steigen. Bei Immobilienbesitz können möglicherweise die Wohnkosten durch abbezahlte Immobilien reduziert werden. Immerhin lag die Eigenheimquote unter den Ruheständlerinnen und Ruheständlern in Niedersachsen 2018 bei 58,0%. Allerdings hatte darunter mehr als jeder vierte (27,8%) noch Restschulden in Höhe von durchschnittlich 52.800 Euro abzubezahlen in Form von Hypotheken, Baudarlehen und allen sonstigen Darlehen zum Erwerb beziehungsweise zur Instandsetzung von Haus- und Grundvermögen. Bezogen auf alle Ruhestandshaushalte (16,1%) war es jeder sechste Haushalt.

Im Vergleich zu jüngeren Bevölkerungsgruppen spielen unter Rentnerinnen und Rentnern Konsumentenkredite eine weniger bedeutende Rolle. Während 2018 in Niedersachsen im Durchschnitt fast jeder vierte Haushalt (23,7%) einen Konsumentenkredit abzahlen musste, waren es unter denjenigen im Ruhestand 14,3%. Das kann neben dem geringeren Bedarf auch daran liegen, dass es Menschen im Rentenalter bei den Finanzinstituten schwieriger haben einen Kredit zu bekommen. Die durchschnittliche Restkredithöhe lag 2018 unter den Haushalten im Ruhestand bei 8.000 Euro.

Schuldnerberatungsstellen können eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Menschen bieten, die mit Schuldenproblemen konfrontiert sind. Aus der Überschuldungsstatistik geht für Niedersachsen hervor, dass 2022 etwa jede vierte (24,3%) beratene Person 55 Jahre und älter war und jede elfte (9,1%) 65 Jahre und älter. In der Altersgruppe 55 bis unter 65 Jahre betrug die Schuldenlast rund 39.500 Euro und bei den 65- bis 70-Jährigen 35.500 Euro. Die Schuldenintensität erreichte dabei den Betrag von fast drei Jahreseinkommen.

Definition des Indikators: Der Indikator gibt zum einen das durchschnittliche Nettogeldvermögen gemessen am arithmetischen Mittel und am Median nach Haushaltstypen und Merkmalen der haupteinkommensbeziehenden Person wieder. Zum Nettogeldvermögen zählen immaterielle Vermögensarten (Bruttogeldvermögen), ggf. bereinigt um Konsumenten- und Ausbildungskredite. Nicht zum Geldvermögen gehören Bargeld, Guthaben auf Girokonten, Ansprüche an Pensions- und Sterbekassen sowie Guthaben bei betrieblicher Altersversorgung und Versorgungswerken. Zum anderen betrachtet der Indikator die Verteilung von Konsumentenkrediten nach Haushaltstypen. Konsumentenkredite erhalten private Haushalte zur Beschaffung von Gütern. Die Kreditschuld der Konsumentenkredite umfasst die Kreditschuld zuzüglich der Zinsen bis zur Tilgung.

Methodische Hinweise: Die angegebenen Werte beziehen sich auf alle hochgerechneten Haushalte in der Erhebung und schließen diejenigen ohne Angabe zu Höhe des jeweiligen Vermögens beziehungsweise Konsumentenkredits mit ein. Dadurch können die Angaben von an anderer Stelle des LSN publizierten Auswertungen abweichen.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang; www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Haushalte, Familien – Mikrozensus > Haushaltsbefragungen zu Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen > Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024