Armutsgefährdungsquoten und Reichtumsquoten nach Ländern
In Niedersachsen war im Jahr 2021 mit rund 1,3 Millionen Menschen jede beziehungsweise jeder Sechste von Armut gefährdet. Die Armutsgefährdungsquote lag bei 16,8% und damit auf ähnlichem Niveau wie der Bundesdurchschnitt. Auf Länderebene war die Armutsgefährdungsquote in Sachsen mit 13,0% am niedrigsten. Wie in den Vorjahren fielen auch 2021 in den übrigen ostdeutschen Flächenländern die Quoten niedriger aus als in den westdeutschen Ländern. Hier hatte Bayern (15,5%) die niedrigste Quote vor dem Saarland (15,8%). Die höchsten Anteile verzeichneten 2021 wie in den zurückliegenden Jahren die drei Stadtstaaten Bremen (20,9%), Hamburg (19,8%) und Berlin (19,3%), wo etwa jede fünfte Person armutsgefährdet war.
Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2021 in Niedersachsen für einen Einpersonenhaushalt bei einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen von 1.117 Euro und für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.346 Euro. Bei Haushalten von Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren waren es 1.452 Euro.
Die Reichtumsquote lag 2021 in Niedersachsen bei 7,7%, und damit etwas höher als vor dem Zeitreihenbruch bis 2019 ermittelt wurde. Um als "einkommensreich" zu gelten, müsste ein Einpersonenhaushalt über ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 3.724 Euro (Reichtumsschwelle nach dem Regionalkonzept) verfügen und damit über mehr als das doppelte des Durchschnitts entsprechender Haushalte. Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Schwelle bei 7.819 Euro.
Hohe Reichtumsquoten gemessen am jeweiligen landesdurchschnittlichen Einkommen gab es dort, wo es zugleich
hohe Armutsgefährdungsquoten gab, und zwar in den Stadtstaaten sowie in Hessen. Hier war das Einkommensgefälle also besonders groß. Die niedrigsten Quoten verzeichneten die ostdeutschen Flächenländer, wo wiederum auch die Armutsgefährdungsquoten am niedrigsten waren, was zusammengenommen auf die weniger hohen Einkommensunterschiede in Ostdeutschland zurückzuführen ist.
Berechnungen der Armutsgefährdungs- und Reichtumsquoten auf Basis der bundesweiten Durchschnitte (Nationalkonzept) blicken stärker auf die Einkommensunterschiede zwischen den Ländern, berücksichtigen aber nicht die regional unterschiedlichen Preisniveaus und Mietkosten. Für Niedersachsen errechnete sich 2021 bei Bezugnahme auf die bundesdeutschen Schwellenwerte eine Armutsgefährdungsquote von 17,9% und eine Reichtumsquote von 7,0% (Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonenhaushalt: 1.148 Euro; Reichtumsschwelle: 3.825 Euro).
Definition des Indikators: Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. Personen mit einem Äquivalenzeinkommen über 200% des Medians gelten als "einkommensreich".
Methodische Hinweise: Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Das monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt: Es wird angenommen, dass gemeinsames Wirtschaften Einsparungen zur Folge hat. Zur Bedarfsgewichtung wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet. Für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von 0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren verwendet.
In der HSBN wird vorzugsweise der jeweilige regionale Durchschnitt, das Regionalkonzept, herangezogen, weil nur dieser Durchschnitt dem der Berechnung zugrunde liegenden Teilhabekonzept entspricht. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Regionen Rechnung getragen. Alternativ kann auch der jeweilige nationale Durchschnitt (Nationalkonzept) verwendet werden, was aber dazu führt, dass in
wirtschaftlich schwachen Regionen die Armut über- und in prosperierenden Räumen systematisch unterschätzt wird.
Weiterführende Informationen: siehe Anhang sowie www.statistikportal.de/de/sbe
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022