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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Kinder und Jugendliche

Armutsgefährdung und problematische Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen haben vielfältige Ursachen. Sie sind unter anderem auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Problemlagen beziehungsweise Strukturen sowie erzieherische Mangelsituationen zurückzuführen. Dabei spielen die Situation und die Bewältigungskompetenz der Eltern die entscheidenden Rollen.

Ein wichtiger Indikator, der Hinweise auf das Ausmaß schwieriger Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen gibt, geht aus der Jugendhilfestatistik über Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Volljährige hervor. Auf Hilfe zur Erziehung haben Eltern beziehungsweise Personensorgeberechtigte nach § 27 Abs. 1 SGB VIII Anspruch, "(...) wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist." Darüber hinaus haben seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige Anspruch auf Unterstützungen. Diese hier kurz beschriebenen Hilfen können in Form von ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen gewährt werden.

In Niedersachsen wurden im Jahr 2019 mit 105.012 erzieherischen Hilfen so viele Hilfen wie nie zuvor gewährt. (Summe aus Bestand zum 31.12.2019: 53.034 und im Laufe des Jahres beendete Hilfen für junge Menschen bis unter 27 Jahren: 51.978. Anders als in den vorherigen Ausgaben der HSBN wurde die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen nach § 35a SGB VIII nicht mit eingerechnet.) Gegenüber dem Vorjahr betrug der Anstieg 2,4% und gegenüber 2014 entsprach er 13,9%. Den Großteil machte die Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII ) mit einem Anteil von 45,2% aus, dahinter folgten die sozialpädagogische Familienhilfe (§ 27 SGB VIII) mit 15,4% und die Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII) mit 13,0%. Die strukturelle Verteilung der Hilfen hat sich mittelfristig kaum verändert, einen Bedeutungszuwachs haben dabei die Heimerziehung und die sonstige betreute Wohnform bekommen (+2,1 Prozentpunkte), während die Erziehungsberatung anteilig etwas schrumpfte (-2,3 Prozentpunkte), jedoch in absoluten Zahlen ebenfalls zunahm. Die soziale Gruppenarbeit und die Erziehung in einer Tagesgruppe lagen dagegen in absoluten Zahlen und anteilig unter dem Niveau von 2014.

Die Jugendhilfestatistik gibt auch Auskunft über vorläufige Schutzmaßnahmen des Jugendamtes, die eine gravierende Intervention im Krisenfall darstellen. Hier können Erkenntnisse über die Anzahl von Kindern und Jugendlichen gewonnen werden, die wegen einer dringenden Gefährdung oder auf eigenen Wunsch vom Jugendamt in Obhut genommen werden (§42 und 42a SGB VIII). Gegenüber 2018 verringerte sich die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen 2019 in Niedersachsen um 6,3% auf 4.957, was vor allem auf den Rückgang der in Obhut genommenen unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland zurückzuführen war. Dagegen stieg die Zahl der Schutzmaßnahmen insbesondere wegen Anzeichen für körperliche und beziehungsweise oder psychische Kindesmisshandlung um fast die Hälfte auf über 1.000 Fälle.

Ein weiteres Thema in diesem Kapitel sind Schwangerschaften sehr junger Mütter, die oftmals mit sozialen Problemlagen einhergehen und zu einem hohen Armutsrisiko und dem Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe führen können. Dabei ist seit 2000 die Zahl der von Teenagern geborenen Kinder fast kontinuierlich zurückgegangen, auch in den Jahren, in denen die Zahl der Lebendgeburten insgesamt zugenommen hat, so dass 2019 weniger als sieben Lebendgeborene auf 1.000 weibliche Jugendliche im Alter von 15 bis unter 20 Jahren gekommen sind.

Während im Kapitel zu den Lebensformen und Familien neben den Eheschließungen die Ehescheidungen insgesamt betrachtet wurden, werden im Folgenden zusätzlich die Ehescheidungen in den Blick genommen, von denen Kinder (2019: 13.794) mitbetroffen sind.

Wie sich das finanzielle Ausmaß sozialer Problemlagen in den Regionen und deren Haushaltsbelastung niederschlägt, darüber kann der Indikator "Doppischer Zuschussbedarf für Soziales und Jugend" (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II und Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB XII) Hinweise geben.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021