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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld

Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Das Wohngeld stellt immer nur einen Zuschuss zur Miete oder Belastung dar. Ein Teil der Wohnkosten muss in jedem Fall von der antragstellenden Person getragen werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Familieneinkommen und der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung. Wohngeld wird nicht nur für besonders preisgünstigen Wohnraum gewährt, sondern auch für Wohnungen mit durchschnittlichen Mietkosten.

In Niedersachsen gab es 2022 zum Jahresende 66.870 Wohngeldhaushalte, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg von 12,5% entsprach (Deutschlandweit -3,7% auf 595.300). Der Anteil an allen Privathaushalten betrug in Niedersachsen 1,7%. Die Summe der Wohngeldhaushalte teilte sich in Niedersachsen auf in 63.715 reine Wohngeldhaushalte und 3.155 wohngeldrechtliche Teilhaushalte.

Mehr als die Hälfte (51,5%) aller reinen Wohngeldhaushalte waren Einpersonenhaushalte. Etwa ein Fünftel (19,2%) machten Haushalte mit fünf und mehr Personen aus. Dahinter folgten Zweipersonenhaushalte mit 11,4%, Vierpersonenhaushalte mit 11,2% und Dreipersonenhaushalte mit 6,7%. Insbesondere Einpersonenhaushalte und Haushalte mit vier Personen und mehr waren damit überproportional oft auf Wohngeld angewiesen. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch belief sich für reine Wohngeldhaushalte auf 211 Euro (2021: 197 Euro; 2020: 183; 2019: 156 Euro). Bei den Einpersonenhaushalten darunter betrug das Wohngeld durchschnittlich 150 Euro, bei Zweipersonenhaushalten 178 Euro, bei Dreipersonenhaushalten 197 Euro und bei Vierpersonenhaushalten 243 Euro.

In etwas weniger als der Hälfte aller Wohngeldhaushalte (29.590 beziehungsweise 44,3%) lebten Minderjährige. Einen fast identisch großen Anteil (46,7%) machten Haushalte mit Rentnerinnen und Rentnern beziehungsweise Pensionärinnen und Pensionären aus.

Regional zeigte sich kein einheitliches Bild, hohe Anteile der Wohngeldhaushalte an allen Privathaushalten sind nicht in einem Landesteil konzentriert. In den kreisfreien Städten fallen die Anteile überdurchschnittlich hoch aus (Höchstwert Delmenhorst mit 3,1%; Minimalwert: Landkreis Gifhorn: 0,9%). Einen statistischen Zusammenhang zwischen den regionalen Mindestsicherungsquoten und den Wohngeldhaushalteanteilen nur in den Landkreisen betrachtet, ohne die kreisfreien Städte, gibt es nicht.

Die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Wohngeld-Plus-Reform wird die Anzahl der Wohngeldhaushalte nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) deutlich erhöhen. Grund dafür ist sowohl eine Höhersetzung der zu berücksichtigenden Einkommen als auch der Wechsel von SGB II- oder SGB XII- Empfängerinnen und Empfänger in den Wohngeldbezug. Eingeführt wurden eine Heizkostenkomponente, eine Klimakomponente und die Anpassung des Einkommensparameters. Zudem wird die Höhe des Wohngeldes für die bisher Bezie-henden im Durchschnitt verdoppelt.

Definition des Indikators: Der Indikator gibt den Anteil der Wohngeldhaushalte an allen Privathaushalten wieder sowie die Struktur der Wohngeldhaushalte.

Methodische Hinweise: Wohngeldrechtliche Teilhaushalte sind Haushalte, in denen Beziehende von staatlichen Transferleistungen, die nicht selbst wohngeldberechtigt sind, mit Personen zusammenleben, die wohngeldberechtigt sind. In reinen Wohngeldhaushalten haben alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld. Quelle Zahl der Privathaushalte: Mikrozensus 2019.

Weiterführende Informationen:BMWSB Startseite > Themen > Wohnen & Stadtentwicklung > Wohngeld & Wohnraumförderung > Wohngeld

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024

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