Einkommen
Das verfügbare Einkommen pro Kopf betrug im Jahr 2018 in Niedersachsen 21.988 Euro und lag rund 4% unter dem Bundesdurchschnitt (22.899 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr stieg das niedersächsische Pro-Kopf-Einkommen mit +2,9% zudem etwas weniger stark als bundesweit mit 3,5%. Die höchsten Einkommen pro Kopf wurden wie in den Vorjahren in Bayern, Hamburg und Baden-Württemberg mit mehr als 24.000 Euro erzielt. Die ostdeutschen Länderwerte lagen etwa 10% bis 15% unter dem bundesweiten Durchschnitt.
In Niedersachsen waren insbesondere in der Statistischen Region Weser-Ems unterdurchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen zu beobachten. Im Landkreis Leer sowie in den kreisfreien Städten Delmenhorst, Emden und Wilhelmshaven lagen sie zwischen 10% und 15% unter dem niedersächsischen Durchschnitt. Im Landkreises Harburg wurde mit 25.687 Euro das höchste Pro-Kopf-Einkommen erzielt, das rund 17% über dem niedersächsischen Durchschnitt lag. Auch in Wolfsburg und den umliegenden Landkreisen Gifhorn und Helmstedt verfügten die Einwohnerinnen und Einwohner über vergleichsweise hohe Einkommen.
Um mehr über die regionale Verteilung von Einkommensreichtum zu erfahren, helfen Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik. Als Einkommensreiche werden Steuerpflichtige bezeichnet, deren Einkünfte 125.000 Euro und mehr betragen. Dies betraf 2016 in Deutschland 3,5% der Steuerpflichtigen, die damit 22,2% (2015: 21,4%) aller Einkünfte auf sich vereinigten. Am höchsten war der Einkommensanteil der Einkommensreichen in Hamburg mit 30,4%, gefolgt von Bayern, Hessen und Baden-Württemberg mit jeweils rund einem Viertel. Die niedrigsten Werte gab es in den ostdeutschen Flächenländern und im Saarland zwischen 12,2% in Sachsen-Anhalt und Brandenburg mit 15,6%.
In Niedersachsen hatten 3,0% der Steuerpflichtigen 2016 Einkünfte von 125.000 Euro und mehr; sie vereinigten zusammen 19,7% aller Einkünfte auf sich. 2007 kamen 1,7% auf einen Anteil von 15,0%. Das Gewicht der "Reichen" steigt damit scheinbar kontinuierlich an, wobei die Auswirkungen der Geldentwertung sowie steuerrechtliche Änderungen nicht berücksichtigt sind. Zudem werden zusammen veranlagte Steuerpflichtige als eine Steuerpflichtige Person gezählt. Allerdings spiegelt die regionale Verteilung der "einkommensreichen" Bevölkerung die Struktur der Verteilung der Pro-Kopf-Einkommen wider. Auch hier waren 2016 niedrige Werte vor allem in Landkreisen und kreisfreien Städten der Statistischen Region Weser-Ems zu finden und hohe Werte von einkommensreichen Steuerpflichtigen eher in der Statistischen Region Lüneburg wie im Hamburger Umland und in der Statistischen Region um Wolfsburg herum zu verzeichnen.
Definition des Indikators: Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen monetäre Sozialleistungen und sonstige laufende Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Es entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder.
Beim Gesamtbetrag der Einkünfte der Steuerpflichtigen handelt es sich um die Summe der Einkünfte - also Einnahmen abzüglich Ausgaben beziehungsweise Werbungskosten - aus sieben verschiedenen Einkunftsarten des Steuersystems. Zusammen veranlagte Ehepaare gelten als ein Steuerpflichtiger.
Der Anteil der Steuerpflichtigen mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 125.000 Euro und mehr an allen Steuerpflichtigen ergibt sich aus einer Division der Steuerpflichtigen mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 125.000 Euro und mehr und der Gesamtheit der Steuerpflichtigen. Zeitvergleiche sind aufgrund steuerrechtlicher Änderungen zum Teil problematisch.
Methodische Hinweise: Weil sich Pendlerverflechtungen nicht auswirken, ist das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner/-in als Einkommensmaß problemlos interpretierbar, im Unterschied zum BIP pro Einwohner/-in. Das verfügbare Einkommen wird nach dem Wohnortprinzip berechnet. Der durchschnittliche Wert je Einwohner/-in wird als arithmetisches Mittel errechnet. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen einschließlich der Erwerbstätigenrechnung wurde 2019 wie etwa alle fünf Jahre eine Generalrevision durchgeführt und die Daten bis zurück zum Berichtsjahr 1991 neu berechnet.
Aufgrund der langen steuerlichen Veranlagungsdauer (2 ¾ Jahre nach Ende des Berichtsjahres) ist die Aktualität der Lohn- und Einkommensteuerstatistik gering. Planmäßig liegen Ergebnisse 3 ½ Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums vor.
Weiterführende Informationen: Anhang sowie unter www.statistikportal.de/de/vgrdl
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021