Armutsgefährdung von Kindern und im Alter sowie nach Geschlecht
Von Armut bedroht sind vor allem Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und junge Erwachsene im Ausbildungsalter bis unter 25 Jahren. Unter den Minderjährigen in Niedersachsen galt 2019 mehr als jede beziehungsweise jeder Fünfte (21,7%) als armutsgefährdet (285.000 Personen) und bei den Personen zwischen 18 bis unter 25 Jahren mehr als ein Viertel (26,0%). Unter den minderjährigen Kindern mit Zuwanderungsgeschichte war sogar mehr als jedes dritte Kind (37,9%) armutsgefährdet, von denen ohne Zuwanderungsgeschichte etwa jedes achte (12,8%).
Das Thema Altersarmut wird mit Blick auf die Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten zunehmend dringlicher: Während 2005 die Armutsgefährdungsquote von Menschen im Alter von 65 Jahren und mehr mit 12,2% noch deutlich unter dem damaligen Durchschnittswert (15,1%) lag, waren es 2019 (15,4%) nur noch 0,6 Prozentpunkte. Dabei waren Frauen in diesem Alter bereits seit 2011 im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich stark armutsgefährdet; 2019 betrug die Armutsgefährdungsquote unter ihnen 17,9%. Hochbetagte Menschen im Alter von 80 Jahren und mehr wiesen 2019 eine Armutsgefährdungsquote von 17,5% auf. Von den Frauen unter ihnen war jede fünfte (20,9%) armutsgefährdet, von den Männern war es jeder achte (12,3%).
Generell waren Frauen (16,9%) öfter als Männer (15,1%) armutsgefährdet. Tendenziell verkleinerten sich die Unterschiede von 2005 bis 2018 zwar, 2019 traf dies im Vergleich zum Vorjahr jedoch nicht zu: die Armutsgefährdungsquote unter den Frauen (+1,5 Prozentpunkte) stieg stärker als bei den Männern (+0,5 Prozentpunkte). Insbesondere unter den Seniorinnen und Senioren im Alter von 65 Jahren und mehr (Männer: 12,4%; Frauen 17,9%) haben sich die ohnehin großen Geschlechterunterschiede gesteigert.
Nicht wenige Seniorinnen und Senioren gehen allerdings einer Erwerbstätigkeit nach, sei es wegen der sich daraus ergebenden sozialen Kontakte oder eben, weil die Rente nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Betrachtet man nur die Nichterwerbspersonen unter den Rentnerinnen und Rentnern sowie Pensionärinnen und Pensionären ohne die Erwerbstätigen im gleichen Alter, ergab sich 2019 eine Armutsgefährdungsquote von 16,7%.
Definition des Indikators: Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt.
Methodische Hinweise: Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Das monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt: Es wird angenommen, dass gemeinsames Wirtschaften Einsparungen zur Folge hat. Zur Bedarfsgewichtung wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet. Für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von 0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren verwendet.
In der HSBN wird vorzugsweise der jeweilige regionale Durchschnitt, das Regionalkonzept, herangezogen, weil nur dieser Durchschnitt dem der Berechnung zugrunde liegenden Teilhabekonzept entspricht. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Regionen Rechnung getragen.
Alternativ kann auch der jeweilige nationale Durchschnitt (Nationalkonzept) verwendet werden, was aber dazu führt, dass in wirtschaftlich schwachen Regionen die Armut über- und in prosperierenden Räumen systematisch unterschätzt wird.
Weiterführende Informationen: siehe Anhang sowie www.statistikportal.de/de/sbe
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021