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Überschuldung und Verbraucherinsolvenzen

In Niedersachsen gab es 2023 insgesamt 10.031 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 5,2% mehr als im Jahr zuvor, was auch mit den hohen Preissteigerungen zusammenhängen könnte. Auf 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner kamen in Niedersachsen insgesamt 12,3 Insolvenzen.

Regional fallen die Insolvenzquoten besonders im Süden und Osten Niedersachsens vergleichsweise hoch aus. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner gab es jedoch in der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven (31,9). Eher niedrige Quoten waren insbesondere im Westen des Landes zu finden. Mit 3,9 Privatinsolvenzen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner verzeichnete der Landkreis Osterholz den niedrigsten Wert. Die durchschnittlichen Forderungen je Fall betrugen im Land rund 36.900 Euro.

Ob das Verfahren zum Erfolg führte und die Schuldnerinnen und Schuldner von der Restschuld befreit wurden, kann erst am Ende des sieben Jahre dauernden Verfahrens festgestellt werden. (In der Regel dauert die Wohlverhaltensphase sechs Jahre, nach der anschließend eine richterliche Entscheidung zur Restschuldbefreiung zu fällen ist.) Für die 12.429 Privatpersonen, deren Insolvenzverfahren 2013 eröffnet wurde, traf dies bis zum 31.12.2020 auf 87,8% zu.

Schuldnerinnen und Schuldner können sich Hilfe bei den 258 vom Land nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) finanzierten niedersächsischen Schuldnerberatungsstellen einholen. 2022 wurden hier hochgerechnet 79.662 Personen beraten, wovon aber nicht zwangsläufig alle überschuldet waren. Als Hauptauslöser für Überschuldung galten nach den Daten der Schuldnerberatungsstellen Arbeitslosigkeit (23,0%), Erkrankung, Sucht, Unfall (15,0%), unwirtschaftliche Haushaltsführung (13,5%), Trennung, Scheidung oder Tod der Partnerin oder des Partners (12,4%), ein längerfristiges Niedrigeinkommen (9,2%) oder eine gescheiterte Selbstständigkeit (6,9%). Die durchschnittliche Schuldenlast lag 2022 bei 27.602 Euro. Das entsprach dem 24-fachen der durchschnittlichen monatlichen Einkünfte der beratenen Personen (Überschuldungsintensität), also etwa zwei Jahreseinkommen.

Von den Beratenen waren 40,7% arbeitslos und 21,9% anderweitig nicht erwerbstätig. Mit 48,9% hatten etwas weniger als die Hälfte der Beratenen keine Berufsausbildung. Das ist jedoch nicht alleinig auf das Alter der beratenen Personen zurückzuführen, da auch in den höheren Altersgruppen überproportional viele keine Berufsausbildung hatten. Etwas weniger als ein Drittel (32,2%) der beratenen Personen waren jünger als 35 Jahre. Jede Vierte beziehungsweise jeder Vierte (24,3%) unter den beratenen Personen war 55 Jahre und älter.

Definition des Indikators: Bei natürlichen Personen liegt Überschuldung vor, wenn es der betroffenen Person nicht möglich ist, ihre Schulden innerhalb eines überschaubaren Zeitraums unter Einsatz vorhandenen Vermögens und freien Einkommens zu bezahlen, ohne dabei die eigene Grundsicherung zu gefährden.
Erst wenn keine gütliche Einigung mit den Gläubigerinnen beziehungsweise Gläubigern zu erreichen ist, können sich Schuldnerinnen und Schuldner durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren von der Restschuld nach einer Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren befreien. Wenn die Gläubigerinnen beziehungsweise Gläubiger 35% ihrer Forderung mit der Insolvenzeröffnung erhalten, ist dies nach drei Jahren möglich oder nach fünf Jahren, wenn die Verfahrenskosten abgetragen werden.

Methodische Hinweise: Da nicht alle überschuldeten Personen die Dienste von Schuldnerberatungsstellen beanspruchen, ist die Gesamtzahl der überschuldeten Personen oder Haushalte in der Statistik untererfasst.

Weiterführende Informationen: Anhang, www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Unternehmen Gewerbeanzeigen, Insolvenzen > Übersicht

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024

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