Allgemein bildende Schulen
Erste Weichen für den späteren Schulabschluss und die berufliche Zukunft werden bereits vielfach beim Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule gestellt. Eltern stehen hier nicht immer vor einer einfachen Wahl, da sie für ihr Kind den möglichst besten Weg wählen wollen. Zwar können die Kinder auch später noch die Schulform wechseln oder weiterführende Abschlüsse wie das Abitur erlangen, viele Eltern entscheiden sich dabei aber für den direkten Weg über das Gymnasium zum Abitur. Von den 71.167 niedersächsischen Schülerinnen und Schülern des fünften Jahrgangs ohne Förderschulen gingen 2022 mit 44,0% die meisten auf ein Gymnasium (und entsprechende Zweige Kooperativer Gesamtschulen). Die Tendenz ist dabei seit Jahren steigend. In sechs großen Städten beziehungsweise kreisfreien Städten sowie in der Region Hannover insgesamt waren es sogar mehr als die Hälfte, auch bedingt durch die überörtliche Funktion der Schulen (die sich auf dieser regionalen Ebene landkreisübergreifend bemerkbar macht).
Die Oberschule mit mehreren Bildungsgängen war mit 22,5% die am zweitmeisten besuchte Schulform im fünften Jahrgang. Die Integrierte Gesamtschule und die Schulen mit Gesamtschulcharakter besuchten zusammen 16,4%. Bei den Real- und Hauptschulen betrug der Anteil 13,0% und 3,3%. Freie Waldorfschulen besuchten 0,8%.
Der Besuch von Oberschulen war 2022 in den Eingangsklassen in den Statistischen Regionen Weser-Ems (32,8%) und Lüneburg (28,8%) deutlich höher als in den Statistischen Regionen Hannover (13,2%) und Braunschweig (10,2%). Dieser Unterschied machte sich wie in den Vorjahren bei der Differenz des Anteils der Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium besuchen (Statistische Region Weser-Ems: 39,8%, Statistische Region Hannover: 48,3%) bemerkbar. Beim Besuch von Hauptschulen lagen die Statistischen Regionen hingegen mit Anteilen zwischen 2,4% (Hannover) und 4,5% (Braunschweig) dichter beieinander. Diese regionalen Unterschiede sind dabei verknüpft mit dem Angebot der Schularten vor Ort und geben entsprechende Struktureffekte wieder.
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsangehörigkeit in den Eingangsklassen stieg 2022 im Vorjahresvergleich merklich an von 11,9% auf 14,7%. Dies ist insbesondere auf die Vielzahl von Schülerinnen und Schülern, die 2022 aus der Ukraine geflüchtet sind, zurückzuführen. In Salzgitter hatten mit 34,3% niedersachsenweit die meisten und im Landkreis Harburg mit 8,5% die wenigsten Schülerinnen und Schüler eine ausländische Staatsangehörigkeit, was die regionale Struktur entsprechend der altersspezifischen Bevölkerungsanteile widerspiegelt.
Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, haben die Möglichkeit zwischen dem Besuch einer Förderschule und einer anderen allgemein bildenden Schule zu wählen. Im Schuljahr 2022/2023 besuchten mit 64,7% fast zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler mit "sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf" eine andere öffentliche allgemein bildende Schule als eine Förderschule (Schuljahrgänge 1 bis 13), wurden also "inklusiv" beschult. (Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium: Die niedersächsischen allgemein bildenden Schulen - Zahlen und Grafiken - Tabellen 3.1 und 3.2.) Die öffentlichen Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Hören und Sehen wurden insgesamt von 20.006 Schülerinnen und Schülern besucht. Dies entsprach 2,6% aller Schülerinnen und Schüler im Primar- und Sekundarbereich I an allen öffentlichen Schulen (an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft: 25.393 von 770.238 Schülerinnen und Schülern, 3,3%).
Definition des Indikators: Der Indikator der Anteile nach Schulform setzt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den einzelnen Schulformen ins Verhältnis zu allen Schülerinnen und Schülern im fünften Schuljahrgang an allgemein bildenden Schulen. Die Inklusionsquote stellt den Anteil der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ohne die Schülerinnen und Schüler an Förderschulen oder Förderschulzweigen dar.
Methodische Hinweise: Die Zählung der Schülerinnen und Schüler erfolgt nicht nach Wohnort, sondern Schulort, was zu sta-tistischen Verzerrungen führen kann bei Schulgliederungen in Großstädten mit überörtlicher Funktion.
Weiterführende Informationen: siehe Anhang
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024