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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenquoten

Bedingt durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie stieg nach Jahren des Rückgangs die Zahl der Arbeitslosen im Juni 2020 im Vorjahresvergleich um fast ein Viertel (24,4%) auf 264.855 Personen. Die Arbeitslosenquote wuchs um 1,1 Prozentpunkte auf 6,0% (Bundesdurchschnitt: 6,2%). Bis Juni 2021 verbesserte sich die Situation und die Arbeitslosenzahl verringerte sich auf 241.996 Personen, was einer Arbeitslosenquote von 5,5% entsprach.

Besonders gestiegen sind die Arbeitslosenquoten vor allem dort, wo sie ohnehin schon vor der Pandemie am höchsten waren. Das betrifft insbesondere die meisten kreisfreien Städte sowie die größeren Städte Hildesheim und Göttingen. Im Westen des Landes in der Statistischen Region Weser-Ems (Juni 2021: 4,8%) fielen hingegen in 10 von 12 Landkreisen die Quoten unterdurchschnittlich aus. Die Statistischen Regionen Hannover und Braunschweig hatten Quoten von 6,7% und 5,6%. In der ländlich geprägten Statistischen Region Lüneburg betrug die Quote 5,0%.

Die Jugendarbeitslosigkeitsquote der 15- bis unter 25-Jährigen wuchs gegenüber Juni 2019 von 4,4% auf 6,0% im ersten Pandemiejahr im Juni 2020 und lag im Juni 2021 bei 4,7%. Regional reichte die Quote unter den 15- bis unter 25-Jährigen von 1,8% in der Grafschaft Bentheim bis 8,5% in der kreisfreien Stadt Salzgitter.

Der Anteil der Arbeitslosen zwischen 55 und unter 65 Jahren an allen Arbeitslosen lag im Juni 2021 bei 22,6% (Juni 2019: 20,5%). Ihre Quote lag mit 5,6% (Juni 2019: 5,0%) etwa im Durchschnitt.

Ausländerinnen und Ausländer (Quote: 15,9%) waren von den Auswirkungen der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt
etwas stärker betroffen als deutsche Staatsangehörige (Quote: 4,4%), der Abstand der beiden Quoten vergrößerte sich im Juni 2021 auf 11,5 Prozentpunkte. Im Juni 2019 vor der Pandemie waren es noch 10,7 Prozentpunkte.

Ein Jahr und länger und damit langzeitarbeitslos waren im Juni 2020 insgesamt 80.073 (Vorjahresmonat: 74.182) Frauen und Männer. Im zweiten Corona-Jahr 2021 im gleichen Monat stieg die Zahl drastisch an um 28,1% auf 102.545 Personen. Der Anteil an allen Arbeitslosen wuchs damit im selben Zeitraum von 30,2% auf 42,4% (Juni 2019: 34,8%) und die bis dahin seit Jahren rückläufige Langzeitarbeitslosenquote wuchs bis Juni 2021 auf 2,3% an. Bundesweit betrug der Anteil im gleichen Berichtsmonat 40,6% und die Quote 2,3%. Der Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit hängt zum einen damit zusammen, dass sich Beschäftigungsaufnahmen in Folge der Krise schwieriger gestalten und zum anderen wurden auch weniger Fördermaßnahmen durchgeführt. (Vgl. Bundeagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Berichte: Arbeitsmarkt kompakt – Auswirkungen der Corona-Krise, Nürnberg, Juni 2021, S. 12.) Mehr als jede beziehungsweise jeder fünfte Arbeitslose (21,4%) war im Juni 2021 schon mindestens vier Jahre arbeitslos gemeldet. Bald zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen (63,1%) in Niedersachsen verfügte über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Neben dem höheren Risiko für Geringqualifizierte und ältere Personen ab 55 Jahren langzeitarbeitslos zu werden stellt häufig auch die Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren die Betroffenen vor große Herausforderungen, die Langzeitarbeitslosigkeit zu beenden." (Vgl. Bundeagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Arbeitsmarktsituation von langzeitarbeitslosen Menschen, Nürnberg, März 2022, S.4)

Definition des Indikators: Die Arbeitslosenquote ist der Anteil des Arbeitslosenbestands an den zivilen Erwerbspersonen.

Methodische Hinweise: Da die Statistik der Arbeitsuchenden und Arbeitslosen der BA dem "Konzept der registrierten Arbeitslosigkeit" folgt, ist diese nicht identisch mit der "Erwerbslosigkeit". Arbeitslose können sowohl Leistungen der BA beziehen, als auch Nichtleistungsbeziehende sein. Letztere können die Vermittlungs- und Beratungsleistungen der BA in Anspruch nehmen.

Weder arbeitsuchend noch arbeitslos sind Personen, die zwar als nichtarbeitsuchende erwerbsfähige Personen bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet sind, aus unterschiedlichen Gründen jedoch die genannten Kriterien nicht erfüllen. Sie können Leistungsansprüche nach dem SGB II haben ohne jedoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, sei es, weil sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, Kinder oder Angehörige betreuen oder beispielsweise an längeren Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang und www.statistik.arbeitsagentur.de

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022