MENÜ
Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Einkommen

Das verfügbare Einkommen pro Kopf betrug im Jahr 2020 in Niedersachsen 22.877 Euro und lag damit rund 4% unter dem Bundesdurchschnitt (23.752 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr stieg das Pro-Kopf-Einkommen nur um 0,6% (bundesweit: 0,7%) und damit schwächer als in den Vorjahren bis 2002. (Quelle: Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder", Berechnungsstand: November 2021.) Zum Redaktionsschluss lagen noch keine Daten für die Jahre 2021 und 2022 auf Länderebene vor. Bundesweit zeigte sich 2021 aber ein Anstieg der verfügbaren Einkommen um 2,1% und 2022 um 6,3%.

Regional zeigen sich vergleichsweise niedrige Pro-Kopf-Einkommen insbesondere in der Statistischen Region Weser-Ems. Dort lagen 2020 acht der zehn niedrigsten Pro-Kopf-Einkommen, in den kreisfreien Städten Wilhelmshaven, Emden und Delmenhorst sowie im Landkreis Leer lagen die Werte um mehr als ein Zehntel unter dem Niedersächsischen Durchschnitt. Das höchste Pro-Kopf-Einkommen wurde im Landkreis Harburg mit 26.401 Euro erzielt, das rund 15% über dem niedersächsischen Durchschnitt lag. Auch in Wolfsburg und den umliegenden Landkreisen Gifhorn und Helmstedt verfügten die Einwohnerinnen und Einwohner über vergleichsweise hohe Einkommen.

Um mehr über die regionale Verteilung von Einkommensreichtum zu erfahren, helfen Daten der Lohn- und Einkom-mensteuerstatistik. Als Einkommensreiche werden Steuerpflichtige bezeichnet, deren Einkünfte 125.000 Euro und mehr betragen. Dies betraf 2018 in Deutschland 4,0% der Steuerpflichtigen, die damit 23,6% aller Einkünfte auf sich vereinigten.

In Niedersachsen hatten 3,5% der Steuerpflichtigen 2018 Einkünfte von 125.000 Euro und mehr; sie vereinigten zu-sammen aber rund ein Fünftel (20,9%) aller Einkünfte auf sich. Fünf Jahre zuvor kamen 2,5% auf einen Anteil von 17,8%. Während der Gesamtbetrag aller niedersächsischen steuerpflichtigen Einkünfte seitdem um durchschnittlich 22,9% gestiegen ist, haben sich die Einkünfte derjenigen mit mindestens 125.000 Euro etwa doppelt so stark (+44,6%) erhöht. Das Gewicht der "Reichen" steigt damit unberücksichtigt der Geldentwertung sowie steuerrechtlicher Änderungen kontinuierlich an. Zwar werden zusammen veranlagte Steuerpflichtige als eine Steuerpflichtige Person gezählt. Allerdings spiegelt die regionale Verteilung der "einkommensreichen" Bevölkerung die Struktur der Verteilung der Pro-Kopf-Einkommen wider mit niedrigen Werten vor allem in der Statistischen Region Weser-Ems und hohen Werten von einkommensreichen Steuerpflichtigen eher in der Statistischen Region Lüneburg im Hamburger Umland und in der Statistischen Region Braunschweig rund um Wolfsburg.

Definition des Indikators: Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen monetäre Sozialleistungen und sonstige laufende Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Es entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder.

Beim Gesamtbetrag der Einkünfte der Steuerpflichtigen handelt es sich um die Summe der Einkünfte – also Einnahmen abzüglich Ausgaben beziehungsweise Werbungskosten – aus sieben verschiedenen Einkunftsarten des Steuersystems. Zusammen veranlagte Ehepaare gelten als ein Steuerpflichtiger.

Methodische Hinweise: Weil sich Pendlerverflechtungen nicht auswirken, ist das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte je Einwohnerin/Einwohner (EW)als Einkommensmaß problemlos interpretierbar, im Unterschied zum BIP pro EW. Das verfügbare Einkommen wird nach dem Wohnortprinzip berechnet. Der durchschnittliche Wert je EW wird als arithmetisches Mittel errechnet. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen einschließlich der Erwerbstätigenrechnung wurde 2019 wie etwa alle fünf Jahre eine Generalrevision durchgeführt und die Daten bis zurück zum Berichtsjahr 1991 neu berechnet.

Aufgrund der langen steuerlichen Veranlagungsdauer (2 ¾ Jahre nach Ende des Berichtsjahres) ist die Aktualität der Lohn- und Einkommensteuerstatistik gering. Planmäßig liegen Ergebnisse 3 ½ Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums vor. Zeitvergleiche sind aufgrund steuerrechtlicher Änderungen zum Teil problematisch.

Weiterführende Informationen: Anhang sowie unter www.statistikportal.de/de/vgrdl

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023