Wohnen und Wohnungslosigkeit
Die Mietbelastungsquote ist der Anteil des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens, der für die Bruttokaltmiete aufgewendet werden muss. Die dieser Quote zugrundeliegenden Daten werden alle vier Jahre im Mikrozensus abgefragt, weshalb an dieser Stelle gegenüber der vorherigen Ausgabe der HSBN keine neueren Daten genannt werden können. 2018 betrug die Mietbelastungsquote niedersächsischer Haushalte 26,9% (Deutschland: 27,2%) und verringerte sich gegenüber dem 2014 erhobenen Wert leicht um 0,9 Prozentpunkte. Bis dahin stieg die Mietbelastung kontinuierlich an. Bei mehr als jedem dritten Haushalt (34,7%) belief sich 2018 die Mietbelastungsquote auf mindestens 30% und mehr als jeder siebte Haushalt (15,0%) musste mindestens 40,0% des Nettoeinkommens für die Miete aufwenden. Im Vergleich zu 2014 hat sich die Situation diesen Zahlen nach etwas verbessert (39,7% beziehungsweise 17,8%).
Bei Haushalten mit minderjährigen Kindern lag die Mietbelastungsquote 2018 bei 24,5%, ohne Kinder in dieser Altersgruppe bei 27,3%. Je niedriger das Einkommen war, desto höher war die Mietbelastungsquote.
Bezogen auf die Konsumausgaben geht aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2018 hervor, dass in Niedersachsen der Anteil der Wohn- und Energiekosten mit 34,5% etwas mehr als ein Drittel betrug. Bei Haushalten mit niedrigen Einkommen war der Anteil umso höher: bei unter 900 Euro Einkommen betrug er 46,2% und bei Einkommen zwischen 900 bis unter 1.300 Euro: 43,5%.
Nach Ergebnissen der Haushaltebefragung EU-SILC für 2019 empfanden so auch 13,4% der Haushalte in Niedersachsen (Deutschland: 12,2%) die Wohnkosten als große Belastung, bei Mieterhaushalten waren es 16,1%. In Haushalten mit Kindern betrug der Anteil 15,8%. Unter den armutsgefährdeten Personen betrug der Anteil etwa ein Viertel (24,7%; deutschlandweit: 21,8 %). (Aufgrund des Stichprobenumfangs ist der Wert für die armutsgefährdeten Personen nur eingeschränkt statistisch belastbar.)
Neben den Kosten ist die Größe der Wohnung ein wichtiger Aspekt beim Thema Wohnen und zwar bezogen auf die Anzahl der Personen im Haushalt. In Deutschland lebten 6,4 Millionen Menschen in überbelegten Wohnungen. Die Überbelegungsquote betrug demnach 7,8%, in Niedersachsen lag diese bei 3,1%. Generell ist sie auf dem Lande niedriger als in der Stadt. Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn sie über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl verfügt. Das heißt, dass in den betreffenden Wohnungen oder Häusern zum Beispiel weniger als ein Raum pro Paar zur Verfügung stand oder weniger als ein Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren, ebenso wenn Kinder zwischen 12 und
unter 18 Jahren unterschiedlichen Geschlechts sich ein Kinderzimmer teilen müssen.
Nicht wenige Menschen sind aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht und suchen Hilfe bei der Wohnungslosenhilfe: In den 34 Tagesaufenthalten der niedersächsischen Wohnungslosenhilfe belief sich die Zahl der Besucherinnen und Besucher 2019 auf 18.528 (2017: 18.485). Im Vergleich zu 2014 (16.078) entsprach dies einem Anstieg um 15,2%.
Definition des Indikators: Die Mietbelastungsquote eines Haushalts bezeichnet den Anteil am Haushaltsnettoeinkommen, der für die Bruttokaltmiete aufgebracht werden muss.
Methodische Hinweise: Quellen Belastungen durch die monatlichen Wohnkosten: EU-SILC (LEBEN IN EUROPA) und vierjährliches Ergänzungsprogramm zur Wohnsituation im Mikrozensus 2018.
Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe bieten Hilfen gemäß §§ 67 ff SGB XII an. Diese sind Tagesaufenthalte, Ambulante Hilfe mit Basisangebot und Einzelfallhilfe, Stationäre Hilfe und Ambulante Nachgehende Hilfe. Tagesaufenthalte und Basisangebot sind
sogenannte "niedrigschwellige Hilfen". (Quelle Daten: Statistik der Zentralen Beratungsstelle Niedersachsen (ZBS)).
Weiterführende Informationen: www.destatis.de > Startseite > Themen > Gesellschaft und Umwelt > Wohnen > Belastungen durch Wohnumfeld und Unterkunft; Siehe auch NBank: Wohnungsmarktbeobachtung 2016/2017. Bezahlbares Wohnen für alle - Perspektiven für Niedersachsen 2015 - 2035; www.nbank.de Home > Öffentliche Einrichtungen > Wohnraum > Wohnungsmarktbeobachtung > Aktuelle Wohnungsmarktbeobachtung
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021