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Unterbeschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen

Ein umfassenderes Bild über das tatsächliche Ausmaß an fehlender Beschäftigung liefert ergänzend zur Arbeitslosenquote die Unterbeschäftigungsquote. Zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen werden auch Personen abgebildet, die im Sinne des SGB III nicht als arbeitslos gezählt werden, weil sie an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder zeitweise arbeitsunfähig erkrankt sind.

In Niedersachsen waren im Juni 2023 ohne Kurzarbeit 324.354 Personen unterbeschäftigt und damit 11,1% mehr als im Vorjahresmonat. Die Unterbeschäftigungsquote lag bei 7,2% und damit 1,6 Prozentpunkte über der Arbeitslosenquote im gleichen Berichtsmonat (5,6%). Etwa drei Viertel (75,9%) der Unterbeschäftigten waren auch arbeitslos. Rund ein Viertel (24,1%) befanden sich demgegenüber zum Beispiel in beruflicher Weiterbildung, in sogenannter Fremdförderung, in der Teilhabe am Arbeitsmarkt, waren kurzfristig arbeitsunfähig oder befanden sich in Arbeitsgele-genheiten beziehungsweise erhielten einen Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit heraus als Existenzgründende.

Eine weitere Form von Unterbeschäftigung ist die Kurzarbeit. Das Kurzarbeitergeld wird genutzt, um Arbeitslosigkeit zu verhindern, indem es die Arbeitsplätze der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichert und den Unternehmen ihre erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhält. (Vgl. Bundesagentur für Arbeit, Statistik: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Kurzarbeitergeld/Kurzarbeitergeld-Nav.html.) Während der Corona-Pandemie konnten damit zehntausende Arbeitsplätze erhalten bleiben. Im Juni 2023 waren 16.303 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen in Kurzarbeit ( -27,7% gegenüber Vorjahresmonat).

Bei dauerhafter Arbeitslosigkeit sinken die Chancen der Arbeitssuchenden auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb gibt das jeweilige örtliche Verhältnis von Arbeitslosenquoten der Rechtskreise SGB II und SGB III einen weiteren Hinweis auf die regional differierenden Beschäftigungschancen für Arbeitslose.

In Niedersachsen lag die anteilige Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II im Juni 2023 bei 3,9% (Juni 2022: 3,5%). Die anteilige Quote im SGB III-Bereich betrug 1,7% und war damit 0,1 Prozentpunkte höher als im Vorjahresmonat.

Definition des Indikators: Die Unterbeschäftigungsquote gibt den Anteil der Unterbeschäftigten an der Summe aller zivilen Erwerbspersonen, der Teilnehmenden an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie Weiterbildung, Fremdförderung, Personen, die wegen § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen sowie Personen mit kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit.

Methodische Hinweise: Die hier dargestellte Unterbeschäftigung auf Ebene der Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte enthält keine Angaben über Kurzarbeit, Altersteilzeit und geförderte Selbstständigkeit.

Weiterführende Informationen:www.statistik.arbeitsagentur.de > Grundlagen > Methodik und Qualität > Methodenberichte und Hintergrundinfos > Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024

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