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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Sozialhilfe soll als "letztes Auffangnetz" vor Armut, sozialer Ausgrenzung und besonderer Belastung schützen. Sie soll den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Sozialhilfe erbringt gemäß dem SGB XII existenzsichernde Leistungen für Personen, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft (insbesondere durch Einkommen und Vermögen) decken können und keine ausreichenden Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben. Die Leistungen werden vor allem nach dem 3. Kapitel Hilfe
zum Lebensunterhalt und dem 4. Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erbracht.

Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) erhielten in Niedersachsen Ende 2019 insgesamt 38.073 Personen beziehungsweise 48 von 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (nach Wohnort). Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl um 8,8% (3.681 Personen). Das Durchschnittsalter betrug genau 47 Jahre.

Die meisten HLU-Beziehenden je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern waren in Südniedersachsen und im Osten des Landes zu finden, das heißt in den Landkreisen der Statistischen Region Braunschweig (52 je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern). Allerdings war der Wert in der kreisfreien Stadt Delmenhorst mit 111 Beziehenden je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern am höchsten.

Auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung waren in Niedersachsen am 31.12.2019 insgesamt 112.216 Menschen (am Wohnort) angewiesen, wovon 54.426 auf Personen fiel, die die Regelaltersgrenze zum Renteneintritt erreicht hatten. Diese Leistungen werden schon allein aufgrund des demografischen Effekts der Alterung der Bevölkerung immer wichtiger, insbesondere für Frauen mit oftmals zu geringen eigenen Rentenansprüchen. (Nach Sitz des Trägers gab es 111.525 Beziehende. Insgesamt 54.196 Empfängerinnen und Empfänger hatten die Regelaltersgrenze erreicht, das waren 114 weniger als im Vorjahr.)

Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Niedersachsen leicht um 0,4% und bei denen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht hatten um 0,2%. Die Quote der Beziehenden von Grundsicherung im Alter bezogen auf die Bevölkerung, die die Regelaltersgrenze erreicht.hat, lag damit 2019 unverändert bei 3,2% im Bundesdurchschnitt.

Definition des Indikators: Leistungen nach SGB XII erhalten nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch andere Sozialleistungen decken können. Dazu gehören zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, Langzeiterkrankte und Vorruhestandsrentner sowie Personen mit zu geringem Renteneinkommen.

Methodische Hinweise: Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) (3. Kap. SGB XII) werden für die Berechnung des Anspruchs die Angehörigen der Haushaltsgemeinschaft einbezogen (Ehegatten, Lebenspartner, Personen in eheähnlicher Gemeinschaft sowie minderjährige, unverheiratete Kinder). Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kap. SGB XII) erhalten dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren und Personen, die die Rentenregelaltersgrenze erreicht haben (2019: 65 Jahre und 8 Monate), die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können.

Für die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven erfolgt die Angabe in Fällen, statt Personen, daher sind die Angaben nur eingeschränkt aussagefähig und mit Personenangaben der anderen kreisfreien Städte und Landkreise nur eingeschränkt vergleichbar.

Weiterführende Informationen:  www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Soziales

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021